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Stolz auf unser Dorf

Der aktuelle Call für das Förderprogramm "Stolz auf unser Dorf" ist geschlossen. Was es bei der Umsetzung der vielen eingereichten Projekte zu beachten gilt, lesen Sie hier.

Mitglieder des Vereins Viehdorf aktiv beim Arbeiten

Da vor allem die kleinen Vereinsprojekte in der Dorf- und Stadterneuerung vor Ort große Wirkung entfalten, wurde die Aktion “Stolz auf unser Dorf” initiiert. Derzeit werden die heuer eingereichten Projekte geprüft, eine allfällige Förderinformation sollten die Vereine bis Ende Juni erhalten.

Durchführungsbestimmungen

Die Förderung unterstützt NÖ Dorferneuerungsvereine unter anderem dabei,

  • ehrenamtliches Engagement und Bürgerbeteiligung zu stärken
  • neue Vereinsmitglieder zu gewinnen
  • generationenübergreifende Begegnung zu ermöglichen
  • kulturelle Aktivitäten im Dorf zu erhalten, neu zu beleben, oder zeitgemäß weiterzuentwickeln
  • neue Orte für Austausch und Zusammenkunft zu schaffen, oder
  • bestehende Treffpunkte (z.B. Dorfplatz, Vereinshaus, Spielplätze) als soziale Zentren zu nutzen, oder aufzuwerten
  • Die maximale finanzielle Unterstützung beträgt 80% (der abgerechneten förderbaren Gesamtkosten) bzw. max. € 2.500,– pro eingereichtem Kleinprojekt.
  • Essens- und Getränkerechnungen können bis max. 10 % der anerkennbaren Fördersumme, bzw. max. € 250,– berücksichtig werden.

Teilnahmeberechtigt sind niederösterreichische Dorferneuerungsvereine, die Mitglied im Verein der NÖ Dorf- und Stadterneuerung sind. (Der Mitgliedsbeitrag muss bezahlt sein.)

Pro Jahr kann maximal ein Projekt je Verein gefördert werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie für die Anmeldung und Abrechnung Ihres Projektes die ID-Austria einer berechtigten Person aus dem Dorferneuerungsverein (lt. Vereinsregister) benötigen.

Für die Auszahlung der Förderung ist ein vereinseigenes Konto bzw. Sparbuch mit IBAN erforderlich.

Förderkriterien:

  • Projektinhalt (Bezug zum Thema des Fördercalls)
  • Bürgerbeteiligung bzw. ehrenamtliche Eigenleistung bei der Umsetzung des Projektes
  • Nachhaltige Projekte – Langfristiger Nutzen und Mehrwert für den Verein und die Bevölkerung

Derzeit ist keine Einreichung möglich. Gerne informieren wir Sie hier, wenn der nächste Fördercall öffnet.

Der Förderwerber erhält bis spätestens Ende Juni 2026 eine schriftliche Benachrichtigung über eine gegebene Förderfähigkeit beziehungsweise Ablehnung seines Projektes.

  • Renovierung oder Adaptierung von Vereins- und Dorfgemeinschaftshäusern, sowie Aufwertung ihrer Ausstattung, um Treffpunkte für soziales und kulturelles Miteinander zu schaffen
  • Schaffung oder Adaptierung von Orten der Begegnung durch Platzgestaltung, Begrünung, Sitzgelegenheiten, Spiel- und Motorikgeräte, ….
  • Investive Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von Traditionen, kulturellen Aktivitäten und gemeinschaftlichen Tätigkeiten, wie Begrünungs- und Verschönerungsaktionen, Sanierung von Kleindenkmälern (Marterl, Bildstöcke, …) und Kapellen im Gemeindeeigentum
  • Websites oder Publikationen zur Präsentation der Vereinstätigkeiten und ihrer kulturellen Aktivitäten
  • Kosten für Anschaffung oder Leihgebühren für Fest- oder Veranstaltungsequipment (Festinfrastruktur wie z.B. Heurigengarnituren, Zelte, Bühnen- und Tontechnik, Beleuchtung jeglicher Art)
  • Kosten für Veranstaltungen, Raummieten und GagenLeihgebühren jeglicher Art (z.B. Foto-/Bildmaterial, …)
  • Personalkosten (Gemeindemitarbeiterinnen und Gemeindemitarbeiter sowie ehrenamtliche Arbeit)
  • Aktionen und Maßnahmen, deren anerkennbare Gesamtkosten sich auf weniger
    als € 500,– belaufen.
  • Wirtschaftlich genutzte Flächen
  •  Sanierung von Kriegerdenkmälern
  • Sanierung von Kleindenkmälern (Marterl, Bildstöcke, …) und Kapellen auf
    nicht-öffentlichem/privatem Grund
  • Die Modalitäten zur Förderabrechnung werden ab August 2026 online auf der Homepage der Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten Förderung und Auszahlung eines Projekts bekannt gegeben.
  • Der Link für die Einreichung der Abrechnung wird dem Verein zeitgerecht direkt zugesandt. Nach erfolgter Umsetzung des Projektes kann die Abrechnung zur Auszahlung eingereicht werden.
  • Das angemeldete Projekt ist bis spätestens 31.12.2026 umzusetzen und abzurechnen.
  • Das Rechnungsdatum kann ausschließlich ab 27.03.2026 bis längstens zum 31.12.2026 anerkannt werden.
  • Die vorgelegten Rechnungen samt Zahlungsnachweise (Kontoauszug oder bei Barzahlung Auszug aus dem Kassabuch) müssen ausnahmslos auf den Förderwerber (Verein) lauten. Der Zahlungsfluss (durchgeführte Zahlung) muss nachgewiesen sein.
  • Ein gewährter Skonto ist immer von der Rechnungssumme abzuziehen.
  • Für die Auszahlung ist ein Konto bzw. Sparbuch mit IBAN-Nr. (20-stellig) des Förderwerbers notwendig. Die Auszahlung kann NICHT an private Kontonummern erfolgen
  • Weitere Infos finden Sie auch auf der Website der förderabwickelnden Abteilung des Landes NÖ.

    sowie im Prozessblatt der Aktion Stolz auf unser Dorf 2026

  • Fotos des umgesetzten Projektes mit der montierten Fördertafel „Stolz auf unser Dorf“ sind der Abrechnung beizulegen.
  • Die Fördertafeln erhalten sie im Rahmen der Stammtische der Dorf- & Stadterneuerung im Herbst 2026. Die Termine finden Sie zeitgerecht hier.
  • Auch bei Druckwerken gilt Informations- und Publizitätspflicht. Das Sujet der Aktion „Stolz auf unser Dorf“ kann hier heruntergeladen werden.

Stolz auf unser Dorf

Zeigen Sie, was Ihr Dorf bewegt! Die Aktion „Stolz auf unser Dorf “ bringt viele großartige Ideen hervor – nun ist es Zeit, diese sichtbar zu machen. Präsentieren Sie Ihr Projekt, das bereits umgesetzt wurde.

Jetzt umgesetzte Projekte eintragen!

Haben Sie Fragen?

Sarah Kühr

Mag.a Sarah Kühr

Regionen & Gemeinden

Wiener Straße 29, 3300 Amstetten
+43 676 885 91 216

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