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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
 

der NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH DORN
Stand: April 2026

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH DORN („Gesellschaft“) gelten in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung für alle Leistungen, Angebote und Verträge mit ihren Kundinnen und Kunden bzw. Auftraggeberinnen und Auftraggebern. Abweichungen bedürfen der Schriftform.
Für Inserate und Veröffentlichungen, Förder- und Projektleistungen sowie Veranstaltungen gelten ergänzend die Bestimmungen der Abschnitte 9, 10 und 11, die im Konfliktfall Vorrang haben.

2. Datenspeicherung

Persönliche Daten, wie Name, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Liefer- und Rechnungsadresse sowie die Konto- bzw. Kreditkartendaten werden zum Zweck der Vertragserfüllung und Zahlungsabwicklung automationsunterstützt unterstützt, verarbeitet und gespeichert. Eine darüberhinausgehende Weitergabe erfolgt lediglich sofern dies zur direkten Abwicklung und Organisation der vertraglichen Verpflichtung und Serviceleistung erforderlich ist.

Weitere Details zum Datenschutz: Nutzung Ihrer Daten, der Einwilligung sowie zum Widerruf finden Sie unter www.dorf-stadterneuerung.at/datenschutz.

3. Leistungsumfang

Die Gesellschaft bietet Beratung, Projektentwicklung, Moderation, Prozessbegleitung, Bürgerbeteiligung, Förderberatung, Öffentlichkeitsarbeit sowie Koordinierungsleistungen an.

Die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen des Unternehmensgegenstandes unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit.

4. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Beauftragung, insbesondere per E-Mail, und deren Annahme durch die Gesellschaft zustande. Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

5. Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber hat alle zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen aufgrund mangelnder Mitwirkung gehen nicht zu Lasten der Gesellschaft.

6. Termine und Leistungsänderungen

6.1. Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Die Gesellschaft kann Leistungen aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. organisatorische, technische oder personelle Gründe) anpassen, verschieben oder durch gleichwertige Leistungen ersetzen, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.

6.2. Die Gesellschaft ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an ihrer Leistung zu beheben. Sie wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.

6.3. Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt gegenüber Unternehmern nach sechs Monaten ab Erbringung der jeweiligen Leistung. Gegenüber Konsumenten gelten die gesetzlichen Fristen.

7. Entgelt und Zahlung

7.1. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

7.2. Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen und Mahnspesen verrechnet.

8. Urheberrechte und Haftung

8.1. Die Urheberrechte an den von der Gesellschaft und ihren Mitarbeitenden geschaffenen Werken (insbesondere Angebote, Berichte, Umfragen, Analysen, Berechnungen, Zeichnungen, etc.) verbleiben bei der Gesellschaft. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung der Gesellschaft zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Durch eine unberechtigte Vervielfältigung oder Verbreitung der Werke entsteht keine Haftung der Gesellschaft, insbesondere nicht für deren Richtigkeit, gegenüber Dritten.

8.2. Soweit gesetzlich zulässig, haftet die Gesellschaft – ausgenommen Personenschäden – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Gegenüber Unternehmern wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

9. Inserate und Veröffentlichungen

9.1. Diese Bestimmungen gelten für entgeltliche Einschaltungen (Inserate, Advertorials etc.) in Print- und Online-Medien der Gesellschaft.

9.2. Ein Inseratenauftrag kommt durch Beauftragung und Annahme durch die Gesellschaft zustande.

9.3. Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte verantwortlich und stellt sicher, dass keine Rechte Dritter verletzt werden. Die Gesellschaft behält sich vor, Inserate abzulehnen.

9.4. Unterlagen sind rechtzeitig und in geeigneter Qualität bereitzustellen. Für verspätete oder fehlerhafte Unterlagen wird keine Haftung übernommen.

9.5. Es gelten die vereinbarten Preise. Rechnungen sind binnen 14 Tagen fällig.

9.6. Die Gesellschaft haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Werbeerfolg ist ausgeschlossen.

9.7. Stornierungen sind nur schriftlich möglich. Je nach Produktionsstand können Stornokosten verrechnet werden.

10. Förder- und Projektbestimmungen

10.1. Die Leistungen der Gesellschaft erfolgen im Rahmen ihres öffentlichen Auftrags sowie unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit.

10.2. Soweit Leistungen im Zusammenhang mit Förderprogrammen oder öffentlichen Mitteln stehen, kann die Leistungserbringung von der Genehmigung, Verfügbarkeit oder Auszahlung dieser Mittel abhängen. Ein Anspruch auf Durchführung besteht in diesem Fall erst nach gesicherter Finanzierung.

10.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für Förder- oder Projektabwicklungen erforderlichen Mitwirkungen (insbesondere Bereitstellung von Unterlagen, Teilnahme an Abstimmungen, Einhaltung von Fristen) rechtzeitig zu erbringen. Verzögerungen gehen nicht zu Lasten der Gesellschaft.

10.4. Änderungen von Projektinhalten, Zeitplänen oder Leistungsumfängen, die durch Vorgaben von Förderstellen oder öffentlichen Auftraggebern erforderlich werden, gelten als vereinbart, sofern sie dem Auftraggeber zumutbar sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, Leistungen entsprechend anzupassen.

10.5. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen von Förderprojekten Dokumentations- und Nachweispflichten bestehen können. Er verpflichtet sich, an der Erfüllung dieser Pflichten mitzuwirken.

10.6. Werden Fördermittel aufgrund von Umständen, die im Einflussbereich des Auftraggebers liegen (z. B. unrichtige Angaben, Verletzung von Mitwirkungspflichten), gekürzt oder zurückgefordert, ist der Auftraggeber verpflichtet, die daraus entstehenden Nachteile zu ersetzen.

11. Veranstaltungen

11.1. Eine verbindliche Anmeldung erfolgt durch Bekanntgabe des Teilnahmewunsches per Online-Buchung, E-Mail, Fax oder telefonisch. Wir bitten um rechtzeitige Anmeldungen bis spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung, da bei vielen Veranstaltungen die Zahl der Teilnehmer begrenzt ist bzw. eine bestimmte Mindestanzahl an Teilnehmer nötig ist.

11.2. Anmeldebestätigung
Bei Online-Anmeldung bekommen Sie innerhalb von 3 Werktagen eine Anmeldebestätigung per E-Mail zugesandt. Sollten Sie keine Bestätigung erhalten, liegt uns keine Anmeldung vor. Bitte fragen Sie in diesem Fall bei uns nach. Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen ersuchen wir Sie, die Teilnahmegebühr bis 4 Tage vor der Veranstaltung einzuzahlen oder spätestens zu Beginn der Veranstaltung bar zu bezahlen, andernfalls ist eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich. Insbesondere ist ein Platz für die Veranstaltung erst dann reserviert, wenn die vollständige Teilnahmegebühr bei NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH DORN eingelangt ist.

11.3. Rücktrittsrecht und Rücktrittsfrist
Wenn Sie die Veranstaltung privat buchen und die Buchung einer Veranstaltung im Fernabsatz erfolgt, insbesondere telefonisch, per Fax oder Internet, steht dem Teilnehmer als Konsument im Sinne des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) binnen 14 Kalendertagen gerechnet ab Vertragsabschluss zu. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser 14 Kalendertage ab dem Vertragsabschluss beginnen. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Rücktritte von der Vertragserklärung sind daher binnen 14 Kalendertagen ab dem Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen durch Absenden einer schriftlichen Rücktrittserklärung (z.B. Brief, Fax, E-Mail) möglich.

Muster für den Widerruf:

An die NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH DORN; Purkersdorfer Straße 6a, 3100 St. Pölten

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

Dafür genügt es, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abgesendet wird (wesentlich ist das Datum des Postaufgabescheines).

Die schriftliche Rücktrittserklärung ist zu richten an:

NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH DORN Purkersdorfer Straße 6a, 3100 St. Pölten

E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at

11.4. Absage / Terminänderung
Einzelne Veranstaltungen können nur durchgeführt werden, wenn eine Mindestanzahl von Teilnehmer erreicht wird. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, werden wir Sie so früh wie möglich über die Absage der Veranstaltung informieren. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden vollständig zurückerstattet. Sollte eine Veranstaltung, z.B. durch plötzliche Verhinderung des Referenten, ausfallen und wir kurzfristig keinen anderen Vortragenden stellen können, werden die Teilnahmegebühren ebenfalls vollständig zurückerstattet. Bei Stellung von Ersatzreferenten besteht kein Anspruch auf Rückzahlung.

11.5. Stornierung
Falls Sie an der Veranstaltung nicht teilnehmen können, gelten folgende Rücktrittsmöglichkeiten: Bei einer Stornierung ab einer Woche vor Veranstaltungsbeginn müssen wir 80 % der Teilnahmegebühr in Rechnung stellen, da auch wir, z.B. durch Kosten für Veranstaltungshäuser, Referenten usw., belastet werden. Natürlich akzeptieren wir Ersatzteilnehmer.

11.6. Abgesehen von Personenschäden haftet die NÖ Dorf- & Stadterneuerung GmbH DORN nur im Falle von zumindest grober Fahrlässigkeit. Die NÖ Dorf- & Stadterneuerung GmbH DORN behält sich vor, in Ausnahmefällen notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms vorzunehmen. Für die Richtigkeit der in den Veranstaltungen von Referenten gemachten Aussagen übernimmt die NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH DORN keine Haftung bzw. Gewährleistung.

11.7. Das Fotografieren/ Filmen während einer Veranstaltung ist nur von der Veranstalterin zugelassenen Personen gestattet. Fotos bzw. Filme werden zur Dokumentation verwendet und gegebenenfalls in Zeitungen, Broschüren, Internet, Social Media etc. veröffentlicht.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder der Rechtsprechung unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB unverändert wirksam.

12.2. Soweit nicht zwingende Bestimmungen (z.B. des Konsumentenschutzrechts) entgegenstehen, gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Unternehmer ist ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in St. Pölten.