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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
 

der NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH DORN
Stand: Jänner 2024

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Änderungsvorbehalt

(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen der NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH DORN und ihren Kundinnen und Kunden in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Fassung.

(2) Personenbezeichnungen umfassen Männer und Frauen gleichermaßen.

(3) Die AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte (Dienstleistungen & Veranstaltungen) der NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH DORN, sofern nicht abweichende Verträge & Teilnahmebedingungen bei dem jeweiligen Rechtsgeschäft angeführt werden.

Bei Veranstaltungen, die nicht von der NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH DORN organisiert werden, gelten die AGB bzw. Teilnahmebedingungen des jeweiligen Veranstalters.

Abändernde bzw. ergänzende Teilnahmebedingungen für Lehrgänge, Kurse, Schulungen und Seminare finden Sie bei den jeweiligen Kursen.

(4) Die NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH DORN behält sich das Recht vor, die AGB an neue Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung, Technik, Produkt- & Leistungsangebot und/oder aus anderen Gründen anzupassen und zu verändern. Insbesondere Änderungen, welche für den jeweiligen Nutzer nicht ausschließlich vorteilhaft sind, werden zumindest vier Wochen zuvor entsprechend kommuniziert und der Nutzer darauf hingewiesen.

(5) Sofern der Nutzer diesen Änderungen binnen vier Wochen ab Übermittlung der Mitteilung an seine zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse nicht widerspricht, wird das Vertragsverhältnis auf Basis der geänderten AGB fortgesetzt. Widerspricht der Nutzer den geänderten AGB, hat er die Nutzung umgehend einzustellen und kann ohne Nachfirstsetzung vom Vertrag zurücktreten.

2. Datenspeicherung

(1) Persönliche Daten, wie Name, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Liefer- und Rechnungsadresse sowie die Konto- bzw. Kreditkartendaten werden zum Zweck der Vertragserfüllung und Zahlungsabwicklung automationsunterstützt ermittelt, verarbeitet und gespeichert. Eine darüberhinausgehende Weitergabe erfolgt lediglich soweit und sofern dies zur direkten Abwicklung und Organisation der vertraglichen Verpflichtung und Serviceleistung erforderlich ist.

(2) Weitere Details zum Datenschutz: Nutzung Ihrer Daten, der Einwilligung sowie zum Widerruf finden Sie unter www.dorf-stadterneuerung.at/datenschutz .

3. Beratungsangebote

(1) Im Zuge der Projektentwicklung und Projektumsetzung wird Unterstützung in Bezug auf Projektmanagement, Prozessbegleitung und Projektkontrolle durch die NÖ Dorf- & Stadterneuerung GmbH DORN erbracht.

Diese umfassen insbesondere:

Beratung

  • Bürgerbeteiligung
  • Expertenauswahl für Konzept- und Projektplanungen
  • Fördermöglichkeiten (Land NÖ/Bund/EU-Kofinanzierungen)

Moderation

  • Arbeitsgruppensitzungen
  • Dorfgespräche/Klausuren
  • Präsentationen

Unterstützung

  • Prozessbegleitung
  • Projektentwicklung/-management
  • Fördereinreichungen
  • Öffentlichkeitsarbeit (lokale und regionale Medien, Medien der NÖ Landesregierung)

Koordinierung/Informationsweitergabe

  • Planerhearing und -auswahl
  • Kontakte zu Fachabteilungen des Landes NÖ
    • Kontakte zu Beratungsstellen des Landes NÖ
    • Kontakte zu sonstigen Förderstellen

Evaluierung des Projektes

(2) Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

(3) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.

(4) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers von dieser informiert werden.

(5) Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

(6) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seine Mitarbeiter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.

(7) Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art und Umfang des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.

(8) Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeiter geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Umfragen, Analysen, Berechnungen, Zeichnungen, etc.) verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers– insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

(9) Der Auftragnehmer ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.

(10) Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

(11) Nach Vollendung der vereinbarten Leistungen erhält der Auftragnehmer ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.

(12) Sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer kann vor Ablauf des Projektendes den Vertrag einvernehmlich lösen. Situationen, die zur Auflösung des Vertrages führen, können unter anderem sein:

  • Nichteinhalten der Vorgaben der Niederösterreichischen Landesregierung
  • Unvereinbarkeit von Aktivitäten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

4. Anmelde- und Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen

(1) Eine verbindliche Anmeldung erfolgt durch Bekanntgabe des Teilnahmewunsches per Online-Buchung, E-Mail, Fax oder telefonisch. Wir bitten um rechtzeitige Anmeldungen bis spätestens vier Tage vor der Veranstaltung, da bei vielen Veranstaltungen die Zahl der Teilnehmer begrenzt ist bzw. eine bestimmte Mindestanzahl an Teilnehmer nötig ist.

(2) Anmeldebestätigung
Bei Online-Anmeldung bekommen Sie innerhalb von 3 Werktagen eine Anmeldebestätigung per E-Mail zugesandt. Sollten Sie keine Bestätigung erhalten, liegt uns keine Anmeldung vor. Bitte fragen Sie in diesem Fall bei uns nach. Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen ersuchen wir Sie, die Teilnahmegebühr bis 4 Tage vor der Veranstaltung einzuzahlen oder spätestens zu Beginn der Veranstaltung bar zu bezahlen, andernfalls ist eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich. Insbesondere ist ein Platz für die Veranstaltung erst dann reserviert, wenn die vollständige Teilnahmegebühr bei der Dorf- und Stadterneuerung GmbH DORN eingelangt ist.

(3) Rücktrittsrecht und Rücktrittsfrist
Wenn Sie die Veranstaltung privat buchen und die Buchung einer Veranstaltung im Fernabsatz erfolgt, insbesondere telefonisch, per Fax oder Internet, steht dem Teilnehmer als Konsument im Sinne des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) binnen 14 Kalendertagen gerechnet ab Vertragsabschluss zu. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser 14 Kalendertage ab dem Vertragsabschluss beginnen. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Rücktritte von der Vertragserklärung sind daher binnen 14 Kalendertagen ab dem Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen durch Absenden einer schriftlichen Rücktrittserklärung (z.B. Brief, Fax, E-Mail) möglich.

Muster für den Widerruf:
An die NÖ Dorf- & Stadterneuerung GmbH DORN ; Purkersdorfer Straße 6a, 3100 St. Pölten

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

Dafür genügt es, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abgesendet wird (wesentlich ist das Datum des Postaufgabescheines).

Die schriftliche Rücktrittserklärung ist zu richten an:
NÖ Dorf- & Stadterneuerung GmbH DORN
Purkersdorfer Straße 6a, 3100 St. Pölten
Email: service@dorf-stadterneuerung.at

(4) Absage / Terminänderung
Einzelne Veranstaltungen können nur durchgeführt werden, wenn eine Mindestanzahl von Teilnehmer erreicht wird. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, werden wir Sie so früh wie möglich über die Absage der Veranstaltung informieren. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden vollständig zurückerstattet. Sollte eine Veranstaltung, z.B. durch plötzliche Verhinderung des Referenten, ausfallen und wir kurzfristig keinen anderen Vortragenden stellen können, werden die Teilnahmegebühren ebenfalls vollständig rückerstattet. Bei Stellung von Ersatzreferenten besteht kein Anspruch auf Rückzahlung.

(5) Stornierung
Falls Sie an der Veranstaltung nicht teilnehmen können, gelten folgende Rücktrittsmöglichkeiten: Bei einer Stornierung ab einer Woche vor Veranstaltungsbeginn müssen wir 80 % der Teilnahmegebühr in Rechnung stellen, da auch wir, z.B. durch Kosten für Veranstaltungshäuser, Referenten usw., belastet werden. Natürlich akzeptieren wir Ersatzteilnehmer.

(6) Abgesehen von Personenschäden haftet die NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH DORN nur im Falle von zumindest grober Fahrlässigkeit. Die NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH DORN behält sich vor, in Ausnahmefällen notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms vorzunehmen. Für die Richtigkeit der in den Veranstaltungen von Referenten gemachten Aussagen übernimmt die NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH DORN keine Haftung bzw. Gewährleistung.

(7) Fotografieren / Filmen
Das Fotografieren/ Filmen während einer Veranstaltung ist nur von der Veranstalterin zugelassenen Personen gestattet. Fotos bzw. Filme werden zur Dokumentation verwendet und gegebenenfalls in Zeitungen, Broschüren, Internet, Social Media etc. veröffentlicht.

5. Bestellung von Waren

(1) Produkte der NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH DORN können online, per Telefon oder per E-Mail bestellt werden. Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Bitte beachten Sie, dass der Kaufvertrag erst mit der Versendung des Produktes an Sie zustande kommt.

(2) Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
Die bestellte Ware kann per Erlagschein oder via Onlinebanking bezahlt werden. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Rechnung fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung ist die Ware Eigentum der NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH DORN. Kommt der Käufer mit der Bezahlung der Rechnung in Verzug, so ist die NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH DORN berechtigt für jedes Mahnschreiben einen Betrag in Höhe von € 8,00 als pauschalierten Ersatz der internen Aufwendungen zu berechnen. Ein etwaiger darüberhinausgehender Schaden- oder Aufwandersatz bleibt davon unberührt. Weiters ist die NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH DORN im Fall des Zahlungsverzugs berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren, gesetzlichen Verzugsschadens ist dadurch nicht ausgeschlossen.

(3) Lieferbedingungen
Wir liefern solange der Vorrat reicht. Lieferungen erfolgen innerhalb Österreichs. Eine Lieferung ins Ausland ist nur gegen Übernahme der erhöhten Lieferkosten und vorheriger Bezahlung möglich. Die Lieferzeit beträgt 5-8 Werktage.

(4) Widerrufsrecht / Rücktrittsrecht und Reklamationen
Macht der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der Bestellung entspricht. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG kann er vom geschlossenen Vertrag oder der abgegeben Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen bis zum Ablauf nachstehender Fristen vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt und beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher. Für Verbraucher aus dem Ausland wird ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Erhalt der Ware gewährt.

Muster für den Widerruf:
An NÖ Dorf-& Stadterneuerung GmbH DORN; Purkersdorfer Straße 6a, 3100 St. Pölten

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

Der Rücktritt gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn der Verbraucher am letzten Tag der Frist seine Rücktrittserklärung auf elektronischem oder sonstigem Weg versendet.

Der Widerruf durch Rücksendung der Ware ist zu richten an:
NÖ Dorf-& Stadterneuerung GmbH DORN
Purkersdorfer Straße 6a, 3100 St. Pölten
Email: service@dorf-stadterneuerung.at

(5) Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksameren Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren muss der Kunde insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten.

(6) Verpflichtungen zu Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für die NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH DORN mit deren Empfang. Sollte bei Rechnungskauf der Rechnungsbetrag noch nicht vom Kunden überwiesen worden sein, wird die Rechnung durch Rücksendung gegenstandslos.

(7) Die Lieferung erfolgt versandkostenfrei an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Sofern die NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH DORN während der Bearbeitung der Bestellung feststellt, dass die bestellten Produkte nicht verfügbar sind, wird der Kunde darüber gesondert per E-Mail informiert. Falls die NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH DORN ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, ist sie dem Kunden gegenüber zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht.

(8) Preise und Manipulationsgebühren
Sämtliche Preisangaben verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. In der Regel werden zusätzlich Manipulationsgebühren in Rechnung gestellt. Hierdurch werden die anfallenden Kosten für Porto, Verpackung und Bearbeitung abgedeckt. In Ausnahmefällen, z.B. bei Versand ins Ausland, müssen wir eine erhöhte Pauschale in Rechnung stellen. Diese wird entsprechend ausgewiesen. Ab einem Bestellwert von 30 Euro werden innerhalb Österreichs keine Manipulationsgebühren verrechnet. Sollte aus technischen oder logistischen Gründen eine Versendung in mehreren Etappen erfolgen, berechnen wir die Manipulationsgebühren natürlich nur einmal.

Manipulationsgebühr innerhalb Österreichs:

bis zu 10 Artikel € 3,00
ab dem 11 Artikel € 5,00
ab einem Bestellwert von € 30,00 € 0,00

(9) Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH DORN das Eigentum an der gelieferten Ware und das Zurückforderungsrecht gegen den Käufer, auch für den Fall, dass die Ware ganz oder teilweise weiterverarbeitet ist.

5. Schlussbestimmungen

(1) Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder der Rechtsprechung unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB unverändert wirksam.

(2) Soweit nicht zwingende Bestimmungen (z.B. des Konsumentenschutzrechts) entgegenstehen, gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist in diesem Fall das sachlich zuständige Gericht für St. Pölten.