Zum Inhalt Zum Hauptmenü

Fernwärme und Nahwärme

Zuschuss für den Anschluss von Gemeindegebäuden an eine erneuerbare Nahwärmeanlage

Short Facts

Förderwerber: Gemeinde, Gemeindeverband
Förderhöhe: 30 % max. € 5.000,-
Laufzeit: bis 30.9. des laufenden Jahres
Einreichzeitpunkt: nach der Umsetzung

Der Zuschuss des Landes NÖ für den Anschluss an Nahwärmeanlagen beruht auf der Bedarfszuweisungsrichtlinie (BZ III) und den Informationsblättern der „Aktion Energie-Spar-Gemeinde“ (ESPG-BZ).

Was wird gefördert?

Der Anschluss an ein Nahwärmenetz bei den in der Richtlinie genannten öffentlichen Gebäuden.

Förderhöhe

30 % bzw. max. 5.000,-

Förderdetails

  • Nicht im Rahmen der ESPG-BZ förderbar sind folgende öffentliche Gebäude: Schulen und Kindergärten, Wohnbauten. Weiters ausgeschlossen – abgesehen von positiver Einzelförderfallprüfung – sind auch Wasserversorgungsanlagen und Abwasserentsorgungsanlagen.
  • Die Auszahlung erfolgt einmal jährlich gegen Jahresende nach Genehmigung durch die Landesregierung.
  • Es gibt in Summe 7 Maßnahmen, die im Rahmen der Aktion Energie-Spar-Gemeinde gefördert werden – jede Maßnahme wird einzeln mit den angegebenen Förderpauschalen gefördert.
  • Im Rahmen der Aktion ESPG-BZ können mehr als 3 Projekte pro Kalenderjahr eingereicht werden.

Fördereinreichung

  • nach Projektabschluss mit Rechnung/Zahlungsbelegen jeweils bis zum 30. September des laufenden Jahres
  • online über den Portalverbund Kommunalnet (Kommunalnet/Werkzeuge/E-Formulare für NÖ Gemeinden/Ansuchen um Bedarfszuweisung Energiesparende Maßnahmen) oder über E-Formulare für Gemeinden beim Land NÖ.

Weitere Informationen