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Solarthermie für Sport­anlagen & Freizeit­einrichtungen

Förderung von Solaranlagen auf Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen

Short Facts

Förderwerber: Gemeinde, Gemeindeverband
Förderhöhe: max. 30 % bzw. max. € 5.000,-
Laufzeit: bis 30. September des laufenden Jahres
Einreichzeitpunkt: nach der Umsetzung

Das Land NÖ fördert beruhend auf der Bedarfszuweisungsrichtlinie (BZ III) und Informationsblättern über die „Aktion Energie-Spar-Gemeinde“ (ESPG-BZ) die Installation einer thermischen Solaranlage auf einer öffentlichen Sportanlage oder Freizeiteinrichtung.

Was wird gefördert?

Installation einer thermischen Solaranlage auf einer öffentlichen Sportanlage oder Freizeiteinrichtung

Förderhöhe

max. 30 % bzw. max. € 5.000

Förderdetails

  • Die Auszahlung erfolgt einmal jährlich gegen Jahresende nach Genehmigung durch die Landesregierung.
  • Es gibt in Summe 7 Maßnahmen, die im Rahmen der Aktion Energie-Spar-Gemeinde gefördert werden. Jede Maßnahme wird auch einzeln gefördert – Die Förderpauschale gilt pro einzelnes Umsetzungsprojekt.
    Im Rahmen der Aktion ESPG-BZ können mehr als 3 Projekte pro Kalenderjahr eingereicht werden.

Fördereinreichung

  • nach Projektabschluss mit Rechnung/Zahlungsbelegen jeweils bis zum 30. September des laufenden Jahres
  • online über den Portalverbund Kommunalnet (Kommunalnet/Werkzeuge/E-Formulare für NÖ Gemeinden/Ansuchen um Bedarfszuweisung Energiesparende Maßnahmen) oder über E-Formulare für Gemeinden beim Land NÖ.

Weitere Informationen

Weitere Förderungen im Rahmen der Bedarfszuweisung Energie-Spar-Gemeinde

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.