Alle Rechnungen müssen auf den Förderwerber / die Förderwerberin lauten. Die Zahlung ist über das Vereinskonto oder Kassabuch nachzuweisen.
Die Verpflegungskosten können bis maximal 10% der anerkennbarer Fördersumme berücksichtigt werden, jedoch nicht mehr als 250 Euro.
Ein Foto des Projektes, mit dem der Förderzusage, beigelegtem Plakat „Stolz auf unser Dorf“ (Bildqualität mit einer Auflösung von 1 bis max. 3 MB) und ein medialer Bericht aus regionalen Medien bzw. Gemeindezeitung oder Website der Gemeinde/des Vereines sind der Abrechnung beizulegen. Des Weiteren sind 2 Fotos beizubringen, die den Fortschritt der Aktion dokumentieren (zB Mitglieder des Dorferneuerungsvereins bei der Umsetzung des Projekts).
Auch bei Druckwerken gilt Informations- und Publizitätspflicht. Das Logo der Aktion „Stolz auf unser Dorf“ sowie das Logo „Hier investiert Niederösterreich“ können unter
www.dorf-stadterneuerung.at/infomaterialien heruntergeladen werden.
Die Plakette „Stolz auf unser Dorf“ ist nach Erhalt auf das geförderte Projekt anzubringen.
Weitere Details zur Abrechnung erhalten Sie nach der Förderzusage.