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Verkehrsberatung

Kostenfreie Fachberatung zu Verkehrsfragen in der Gemeinde

Short Facts

Förderwerber: Gemeinde
Förderhöhe: kostenfreie Beratung
Laufzeit: unbefristet
Einreichzeitpunkt: vor Beginn

Die Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten (RU7) unterstützt die Gemeinden bei ihren Aufgaben mit Hilfe der NÖ.Regional, um gemeinsam die Ziele des Mobilitätskonzeptes 2030+ zu erreichen. Speziell ausgebildete Verkehrsberaterinnen und Verkehrsberater des Mobilitätsmanagements NÖ unterstützen die NÖ Gemeinden zu Verkehrsfragen.

Was wird gefördert?

  • eine kostenfreie fachliche Beratung zu den Vorhaben bzw. Problembereichen der Gemeinde
  • die zur Verfügung Stellung von Unterlagen
  • gemeinsame Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zu Verkehrsfragen (wie etwa Verkehrsberuhigung, Schulwegsicherung, Straßenraumgestaltung, Begegnungszonen, Radverkehr, Verkehrsdatenverbund, etc.) mit den Verantwortlichen der jeweiligen Gemeinde – bei Bedarf in Abstimmung mit zuständigen Behörden.
  • Die Ergebnisse der Beratung werden in einem Empfehlungsschreiben zusammengestellt und bieten Grundlage für notwendige Entscheidungsprozesse in der Gemeinde und weitere Auftragsvergaben.

Förderdetails

  • Es handelt sich um eine Beratung zum Vorhaben und beinhaltet keine Detailplanung.

Fördereinreichung

  • Vor Beginn per e-mail
  • Ablauf:
    • Bürgermeister sucht um eine Verkehrsberatung bei der Abteilung RU7 – Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten an (post.ru7@noel.gv.at) an. Das Themenfeld der Beratung muss angegeben werden: Schulwegsicherung, Tempo 30, Parkraum, Straßenraumgestaltung, etc.
    • Abteilung RU7 übermittelt den Beratungswunsch an das Mobilitätsmanagement, diese teilt die zuständigen Verkehrsberaterinnen und -berater der Gemeinde zu.
    • Danach wird seitens NÖ Verkehrsberatung ein Beratungstermin mit der Gemeinde vereinbart. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sollten den Termin selbst wahrnehmen, jedoch bei Verhinderung einen adäquaten Ersatz schicken und die Verkehrsberaterinnen und -berater darüber informieren.
    • Besichtigung der Verkehrsthematik vor Ort durch NÖ Verkehrsberatung bei direktem Austausch mit der Gemeinde (Aufnahme der Problemstellung, Wünsche, etc.) und Erarbeitung von möglichen Lösungen.
    • Nach der Analyse und Ausarbeitung der Lösungsvorschläge verfassen die Verkehrsberaterinnen und -berater ein Empfehlungsschreiben, welches von uns direkt an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister übermittelt wird inkl. Kopie an RU7.

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.