Trinkwasserplan
Förderung für die Erstellung eines nachhaltigen, qualitativ hochwertigen Trinkwasserversorgungskonzepts
Short Facts
Kontakt und Links:
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Siedlungswasserwirtschaft (WA4)
[e-mail] post.wa4@noel.gv.at
+43 2742 9005-14421
Regionalstellen
Trinkwasserplan Land NÖ
Hochwässer und die Trockenheit in den letzten Jahren stellen Trinkwasserversorger vor die Herausforderung Trinkwasser in ausreichender Menge und Qualität jederzeit zur Verfügung stellen zu können. Der Trinkwasserplan ist ein Planungsinstrument für eine nachhaltige Trinkwasserversorgung. Im Einvernehmen mit der Fachabteilung des Landes NÖ und gemeinsam mit den Trinkwasserversorgern (Gemeindewasserversorger, Wasserverbände, Genossenschaften, etc.) werden Stärken und Schwächen sowie Verbesserungspotentiale der Trinkwasserversorgungsstruktur sowie nachhaltige Lösungen erarbeitet.
Was wird gefördert?
Im Rahmen des NÖ Wasserwirtschaftsfonds sind die Kosten für die Erstellung eines Trinkwasserplans für ein Gemeindegebiet oder für größere, gemeindeübergreifende Gebiete förderfähig.
Förderhöhe
40 % der Kosten
Förderdetails
- Der Trinkwasserplan (TPL) wird gemeinsam mit allen Trinkwasserversorgern wie Wasserverbände, Gemeindewasserversorger, Genossenschaften problembehaftete Einzelwasserversorger, etc. und der Fachabteilung des Landes erarbeitet.
- Die Erstellung des Trinkwasserplans gliedert sich vereinfacht in drei Phasen:
- Kommunikationsphase – Koordinierungsgespräch mit dem Land NÖ und den Betroffenen, Vorstellung des TPL-Konzeptes und Grundsatzbeschluss zur Erarbeitung eins TPL
- Planungsphase – Planerauswahl, Abgrenzung des Betrachtungsgebietes, Bestandsaufnahmen, Erstellung und Präsentation des TPL-Bestandsplanes, Stärken, Schwächen, Potentiale erkennen
- Bewertungs- und Umsetzungsphase – Festlegung und Bewertung von Varianten, Darstellung des Trinkwasserkonzeptes im Trinkwasserplan, Präsentation des TPL und Festlegung der künftigen Umsetzung
- Bei der konkreten Umsetzung künftiger Bauwerke auf Basis des Trinkwasserplans können noch einmal Fördermittel von Bund und Land beantragt werden.
Fördereinreichung
vor Erstellung des Konzeptes mittels Antragsformular auf der Website des Landes NÖ
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.