Trinkbrunnen im öffentlichen Bereich
Förderung für ortsfeste Trinkbrunnen im öffentlichen Bereich im Freien zur Konsumation von Trinkwasser
Short Facts
Kontakt und Links:
Abteilung Siedlungswasserwirtschaft (WA4)
+43 2742 9005 14421
post.wa4@noel.gv.at
Die Landesförderung erfolgt nach den Richtlinien der Siedlungswasserwirtschaft des NÖ Wasserwirtschaftsfonds (NÖ WWF).
Was wird gefördert?
Ortsfeste Trinkbrunnen von Gemeinden zur Konsumation von Leitungswasser im öffentlichen Bereich im Freien wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
- Befüllen von Trinkflaschen ist möglich
- Selbstschlussarmatur (Wasserfluss wird nach gewisser Zeit automatisch gestoppt)
- Bedienung durch Kinder ist möglich
Förderwerber
Gemeinde
Förderhöhe
Pauschale von € 500.- pro Stück
Förderdetails
- Aufstell- bzw. Standort des Trinkbrunnens muss belegt werden
- Ausführung dem Stand der Technik entsprechend und mit trinkwassertauglichen Materialien etc.
Fördereinreichung
- Einreichung nach Umsetzung der Maßnahme, spätestens 12 Monate nach Rechnungslegung
- Schritliches Förderansuchen über das Online-Formular „Allgemeines Anbringen“ hochladen oder per E-Mail an post.noewwf@noel.gv.at übermitteln
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
