Touristische Einrichtungen
Förderung für Naherholung, Erlebnis-Wanderwege und Naturparke Tourismusangebote
Short Facts
Kontakt und Links:
Fachabteilung: Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wirtschaft, Tourismus, Technologie (WST3)
Gerhard Kellner
+43 2742 9005 16 130
Geschäftsstelle NÖ–Landschaftsfonds
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3)
+43 2742 9005 12 980
post.lf3@noel.gv.at
LAFO Förderung-Touristische Einrichtungen
Der NÖ Landschaftsfonds (LAFO) fördert im Projekttyp Touristische Einrichtungen – Vorhaben, die die Errichtung oder Erhaltung jener Einrichtungen zum Ziel haben, die für Naherholung und Tourismus von Bedeutung sind. Die Förderung beruht auf der Richtlinie des NÖ Landschaftsfonds vom Juni 2023.
Was wird gefördert?
- Schaffung und Attraktivierung von touristischen Erlebnis-Wanderangeboten
- Touristische Maßnahmen im Bereich von Naturparken
Beispielsweise Beschilderungen, Wanderwege, Werbe- und Kartenmaterial.
Förderwerber
- Gebietskörperschaft, Gemeinde
- Natürliche und juristische Personen
Förderhöhe
- bis zu 100 % der anrechenbaren Kosten als Zuschuss zum Sachaufwand und Personalaufwand
- bis zu 50 % der anrechenbaren Kosten als Zuschuss zu Investitionen
Förderdetails
- Die förderbaren Projektkosten müssen mindestens 5.000,- Euro betragen.
- Für investive Maßnahmen besteht über den Zeitraum von 5 Jahren ab Endauszahlung eine Erhaltungsverpflichtung.
- Entwicklungskonzepte und fachspezifische Leitlinien des Landes NÖ (Leitbilder, Kursbuch, Raumordnungskonzepte, Entwicklungskonzepte, etc.) sind zu berücksichtigen.
- Alle bei anderen Förderungsstellen für das Vorhaben beantragte bzw. bereits genehmigte Förderungen wie Beihilfen, zinsbegünstigte Darlehen, Zinsenzuschüsse, sind der Förderstelle bekannt zu geben.
Die Beurteilung eines Förderantrages erfolgt nach folgenden Kriterien:
- Landschaftliche Gegebenheiten
- Landschaftsverbrauch
- Wirtschaftliche Nachhaltigkeit
- Harmonisierung Nutzungen-Synergien
- Historische, kulturelle, soziale und ökologische Gesichtspunkte der touristischen Nutzung
Fördereinreichung
- Förderanträge vor Projektbeginn bei der LAFO Geschäftsstelle (LF3) – Projekttyp Touristische Einrichtungen
- Es können nur Kosten und Leistungen anerkannt werden, die ab der Antragstellung entstanden sind.
- Fachliche Beurteilung durch die Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie (WST3)
