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Touristische Einrichtungen

Förderung für Naherholung, Erlebnis-Wanderwege und Naturparke Tourismusangebote

Short Facts

Förderwerber: die Firma XY
Förderhöhe: max. 50 % bei Investition max. 80 % für Sach- und Personalaufwand
Laufzeit: unbefristet
Einreichzeitpunkt: Vor Baubeginn
Tipp: Wenden Sie sich schon in der Ideenphase an die zuständige Fachabteilung für eine Erstberatung.

Der NÖ Landschaftsfonds (LAFO) fördert im Projekttyp Touristische Einrichtungen – Vorhaben, die die Errichtung oder Erhaltung jener Einrichtungen zum Ziel haben, die für Naherholung und Tourismus von Bedeutung sind. Die Förderung beruht auf der Richtlinie des NÖ Landschaftsfonds vom Juni 2023.

Was wird gefördert?

  • Schaffung und Attraktivierung von touristischen Erlebnis-Wanderangeboten
  • Touristische Maßnahmen im Bereich von Naturparken

Beispielsweise Beschilderungen, Wanderwege, Werbe- und Kartenmaterial.

Förderwerber

  • Gebietskörperschaft, Gemeinde
  • Natürliche und juristische Personen

Förderhöhe

  • bis zu 100 % der anrechenbaren Kosten als Zuschuss zum Sachaufwand und Personalaufwand
  • bis zu 50 % der anrechenbaren Kosten als Zuschuss zu Investitionen

Förderdetails

  • Die förderbaren Projektkosten müssen mindestens 5.000,- Euro betragen.
  • Für investive Maßnahmen besteht über den Zeitraum von 5 Jahren ab Endauszahlung eine Erhaltungsverpflichtung.
  • Entwicklungskonzepte und fachspezifische Leitlinien des Landes NÖ (Leitbilder, Kursbuch, Raumordnungskonzepte, Entwicklungskonzepte, etc.) sind zu berücksichtigen.
  • Alle bei anderen Förderungsstellen für das Vorhaben beantragte bzw. bereits genehmigte Förderungen wie Beihilfen, zinsbegünstigte Darlehen, Zinsenzuschüsse, sind der Förderstelle bekannt zu geben.

Die Beurteilung eines Förderantrages erfolgt nach folgenden Kriterien:

  • Landschaftliche Gegebenheiten
  • Landschaftsverbrauch
  • Wirtschaftliche Nachhaltigkeit
  • Harmonisierung Nutzungen-Synergien
  • Historische, kulturelle, soziale und ökologische Gesichtspunkte der touristischen Nutzung

Fördereinreichung

  • Förderanträge vor Projektbeginn bei der LAFO Geschäftsstelle (LF3) – Projekttyp Touristische Einrichtungen
  • Es können nur Kosten und Leistungen anerkannt werden, die ab der Antragstellung entstanden sind.
  • Fachliche Beurteilung durch die Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie (WST3)

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