Solarthermie für Schule und Kindergarten
Förderung von Solaranlagen auf Pflichtschulen und Kindergärten
Short Facts
Kontakt und Links:
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Schulen und Kindergärten (K4)
+43 2742 9005 13 229
post.k4@noel.gv.at
Land NÖ
Im Rahmen des NÖ Schul- und Kindergartenfonds (NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetzes 2018) werden Gemeinden bei Investitionen zur Erfüllung ihrer Aufgaben als gesetzliche Erhalter und Betreiber von öffentlichen Schulen, Kindergärten und Musikschulen unterstützt.
Was wird gefördert?
Neben der Dämmung und der Errichtung von Photovoltaik-Anlagen ist die Errichtung von Solaranlagen bei Neubauten und Sanierungen von Schulen und Kindergärten förderfähig.
Förderwerber
Gemeinde, Gemeindeverband
- als gesetzliche Erhalter von öffentlichen Schulen und Kindergärten sowie allgemeinbildenden Pflichtschulen
- als Betreiber einer Musikschule
- als Errichter einer Tagesbetreuungseinrichtung oder Hort
- Betreiber oder Mitbetreiber einer mit einer öffentlichen Pflichtschule oder Kindergarten zusammenhängenden gemeinnützigen Erwachsenenbildung
Förderhöhe
25 % der förderbaren Kosten bei Investition bis € 100.000,-
Annuitätenzuschuss, 7 % für ein fiktives Darlehen auf 15 Jahre bei Investition über € 100.000,-
Förderdetails
- Die Mindestinvestitionskosten müssen 10.000 Euro betragen.
- Bei Investitionen von 10.000 bis 100.000 Euro wird ein nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt.
- Bei Investition von mehr als 100.000 Euro erfolgt die Auszahlung des Zuschusses halbjährlich.
Fördereinreichung
- bei Vorhaben unter € 100.000,00 nach der Umsetzung bzw. Anschaffung
- bei Vorhaben über € 100.000,00 und bei Ankauf von Gebäuden vor Baubeginn bzw. vor Ankauf
- Für das Ansuchen sind die Formulare unter NÖ Schul- und Kindergartenfonds im Downloadbereich zu verwenden.
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.