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Schutzplan bei Hochwasser

Förderung für die Erstellung eines örtlich angepassten Plans, wie bei Hochwasser vorzugehen ist

Short Facts

Förderwerber: Gemeinde, Gemeindeverband
Förderhöhe: 67 % der Investitionskosten (inkl. Ust.)
Laufzeit: unbefristet
Einreichzeitpunkt: vor Projektbeginn
Tipp: Melden Sie sich schon im Ideenstadium und vor Beginn von Planungen beim angegebenen Kontakt.

Das Land NÖ unterstützt die Gemeinden bei der Erstellung von modernen und anwendungsfreundlichen Katastrophenschutzplänen. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Siedlungswasserwirtschaft des NÖ Wasserwirtschaftsfonds unter Sonderkatastrophenschutzplan Hochwasser.

Was wird gefördert?

Die Kosten für die Erstellung eines Sonderkatastrophenschutzplan Hochwasser, die von der Abteilung Feuerwehr und Zivilschutz bestätigt werden.

Ein Musterplan umfasst dabei die notwendigen Meldewege der Behörden und Einsatzorganisationen, sowie die wichtigsten Maßnahmen in Form von übersichtlichen Checklisten, die im Einsatzfall eine einfache Übersicht bieten sowie ein rasches und zielgerichtetes Abhandeln der erforderlichen Schritte ermöglichen.

Der „Sonderkatastrophenschutzplan für den Hochwasserfall“ kann je nach örtlichen Gegebenheiten aus folgenden Teilplänen bestehen:

  • Übersichtsplan (Überflutungsflächen HW 30, 100, 300 bzw. Restrisiko, betroffene wichtige Infrastruktur)
  • Übersichtsplan über gefährdete Objekte
  • Pläne für die Dammüberwachung
  • Pläne für den Restrisikofall (Überströmung eines Dammes oder Dammbruch)
  • Evakuierungspläne
  • Pläne für Maßnahmen bei Hangwasser und Verklausungen

Förderwerber

  • Gemeinde
  • Gemeindeverband

Förderhöhe

Kosten für die Erstellung von Sonderkatastrophenschutzplänen Hochwasser, die von der Abteilung Feuerwehr und Zivilschutz des Amtes der NÖ Landesregierung bestätigt werden, können mit 67% der Investitionskosten (inkl. USt.) gefördert werden. Für Details kontaktieren sie bitte die Abteilung Feuerwehr und Zivilschutz.

Förderdetails

  • Die Erstellung des Sonderkatastrophenschutzplans Hochwasser hat unter Beachtung der einschlägigen Richtlinien der NÖ Landesregierung und im Einvernehmen mit der zuständigen Fachabteilung des Amtes der NÖ Landesregierung, Abteilung Feuerwehr und Zivilschutz, zu erfolgen. Diese muss den Hochwasserschutzplan und die Schlussrechnungsnachweise auch bestätigen.
  • Die Sonderkatastrophenschutzpläne Hochwasser von Gemeinden innerhalb eines zusammengehörenden Flussabschnittes sind aufeinander abzustimmen und in ein gemeinsames Förderansuchen zusammenzufassen. Bei mehreren Förderwerbern hat einer davon die administrative Abwicklung zu übernehmen.
  • Wenn die Mehrheit der Gemeinden innerhalb eines zusammengehörenden Flussabschnittes um Förderung ansucht und sich die übrigen Gemeinden trotz Aufforderung durch die Abteilung Feuerwehr und Zivilschutz nicht beteiligen, kann für diese Gemeinden auch zu einem späteren Zeitpunkt keine Förderung gewährt werden, falls sie den Sonderkatastrophenschutzplan wesentlich beeinflussen würden. Das gilt auch sinngemäß für Verbände.

Fördereinreichung

Die Unterlagen für den Musterplan bzw. die Förderanträge können bei der zuständigen Fachabteilung – IVW4 Feuerwehr und Zivilschutz – angefordert werden. Um einen unbürokratischen Projektverlauf zu gewährleisten bitten wir Antragsteller persönlich Kontakt mit der Fachabteilung aufzunehmen.

  • Vor Projektbeginn per Formular – erhätlich beim angegebenen Kontakt.
  • Das Ansuchen wird von der Abteilung Feuerwehr und Zivilschutz an den NÖ Wasserwirtschaftfonds übermittelt.

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.