Schulen und Kindergärten
Förderung für den Neubau und die Erweiterung von Kindergärten und Schulen sowie energietechnische Maßnahmen
Short Facts
Kontakt und Links:
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Schulen und Kindergärten
NÖ Schul- und Kindergartenfonds
Martin Fischer
+43 2742 9005 13229
post.k4@noel.gv.at
NÖ Schul- und Kindergartenfonds
Richtlinien_bew._27.2.2025.pdf
Das Land NÖ fördert im Rahmen des NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetzes 2018 Bauvorhaben und energietechnische Maßnahmen sowie Anschaffungen für Schulen- und Kindergärten. Im Rahmen der NÖ Kinderbetreuungsoffensive wurden vom Kuratorium des NÖ Schul- und Kindergartenfonds neue Förderrichtlinien beschlossen, welche mit 1. Jänner 2023 in Kraft getreten sind (höhere Förderung möglich).
Was wird gefördert?
- Sanierung, Neubau und Erweiterung von Gebäuden
- Ankauf von Gebäuden oder Gebäudeteilen
- Errichtung von Schulsportanlagen und Kindergartenspielplätzen
- Energietechnische Maßnahmen
- Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände (z.B. EDV, Smartboards, Möbel, etc.)
- Anschaffung von Schul- und Kindergartenbussen
Förderwerber
Gemeinde, Gemeindeverband
- als gesetzliche Erhalter von öffentlichen Schulen und Kindergärten sowie allgemeinbildenden Pflichtschulen
- als Betreiber einer Musikschule
- als Errichter einer Tagesbetreuungseinrichtung oder Hort
- Betreiber oder Mitbetreiber einer mit einer öffentlichen Pflichtschule oder Kindergarten zusammenhängenden gemeinnützigen Erwachsenenbildung
Förderhöhe
- Bei Bauvorhaben von 10.000 bis 100.000 Euro wird ein nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss von 25 % der anerkennbaren Kosten gewährt.
- Bei Bauvorhaben von mehr als 100.000 Euro wird ein Annuitätenzuschuss in der Höhe von 7 % für ein fiktives Darlehen mit einer Laufzeit von 15 Jahren gewährt.
- Um im Rahmen der Kinderbetreuungsoffenisve die erforderlichen Neu- und Zubauten von Kindergärten und Tagesbetreuungseinrichtungen zu ermöglichen, werden Gemeinden und Gemeindeverbänden unter bestimmten Voraussetzungen höhere Förderungen gewährt: Investitionen unter 100.000,00 ein Direktzuschuss aus 45 %. Über 100.000,00 Euro ein Annuitätenzuschuss von 7 % für ein fiktives Darlehen mit einer Laufzeit von 15 Jahren.
- Die Mindestinvestitionskosten müssen 10.000 Euro betragen, bei der EDV-Ausstattung 2.500,00 Euro.
Förderdetails
- Voraussetzung für eine Förderung ist eine Bedarfsfeststellung des Schul- und Kindergartenfonds – Kontaktaufnahme mit der Abteilung Schulen.
- Für die die positive Beurteilung und Plangenehmigung sind die Anforderungen für den Bau von Schulen und Kindergärten bzw. Mindestraumprogramme (siehe Richtlinie – Anlage A) zu berücksichtigen.
- Bei Investitionen über 100.000,00 Euro (Zubau, Neubau) ist dem Ansuchen ein Kooperations- und Zentrumscheck beizulegen.
- Zusätzliche Kosten für klimatechnische Maßnahmen (begrüntes Dach, begrünte Fassaden) können nach Fertigstellung anerkannt und gefördert werden (getrennte Abrechnung).
nicht förderbar sind Privatschulen
Fördereinreichung
- bei Vorhaben unter € 100.000,00 nach der Umsetzung bzw. Anschaffung
- bei Vorhaben über € 100.000,00 und bei Ankauf von Gebäuden vor Baubeginn bzw. vor Ankauf
- Für das Ansuchen sind die Formulare unter NÖ Schul- und Kindergartenfonds im Downloadbereich zu verwenden.