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Schulen und Kindergärten

Förderung für den Neubau und die Erweiterung von Kindergärten und Schulen sowie energietechnische Maßnahmen

Short Facts

Förderwerber: Gemeinden, Gemeindeverband, Schulgemeinde
Förderhöhe: 25 %, im Rahmen der Kinderbetreuungsoffensive bis zu 45 %
Laufzeit: unbefristet
Einreichzeitpunkt: über € 100.000,- vor Projektbeginn, unter € 100.000,- nach Umsetzung (Errichtung)

Das Land NÖ fördert im Rahmen des NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetzes 2018 Bauvorhaben und energietechnische Maßnahmen sowie Anschaffungen für Schulen- und Kindergärten. Im Rahmen der NÖ Kinderbetreuungsoffensive wurden vom Kuratorium des NÖ Schul- und Kindergartenfonds neue Förderrichtlinien beschlossen, welche mit 1. Jänner 2023 in Kraft getreten sind (höhere Förderung möglich).

Was wird gefördert?

  • Sanierung, Neubau und Erweiterung von Gebäuden
  • Ankauf von Gebäuden oder Gebäudeteilen
  • Errichtung von Schulsportanlagen und Kindergartenspielplätzen
  • Energietechnische Maßnahmen
  • Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände (z.B. EDV, Smartboards, Möbel, etc.)
  • Anschaffung von Schul- und Kindergartenbussen

Förderwerber

Gemeinde, Gemeindeverband

  • als gesetzliche Erhalter von öffentlichen Schulen und Kindergärten sowie allgemeinbildenden Pflichtschulen
  • als Betreiber einer Musikschule
  • als Errichter einer Tagesbetreuungseinrichtung oder Hort
  • Betreiber oder Mitbetreiber einer mit einer öffentlichen Pflichtschule oder Kindergarten zusammenhängenden gemeinnützigen Erwachsenenbildung

Förderhöhe

  • Bei Bauvorhaben von 10.000 bis 100.000 Euro wird ein nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss von 25 % der anerkennbaren Kosten gewährt.
  • Bei Bauvorhaben von mehr als 100.000 Euro wird ein Annuitätenzuschuss in der Höhe von 7 % für ein fiktives Darlehen mit einer Laufzeit von 15 Jahren gewährt.
  • Um im Rahmen der Kinderbetreuungsoffenisve die erforderlichen Neu- und Zubauten von Kindergärten und Tagesbetreuungseinrichtungen zu ermöglichen, werden Gemeinden und Gemeindeverbänden unter bestimmten Voraussetzungen höhere Förderungen gewährt: Investitionen unter 100.000,00 ein Direktzuschuss aus 45 %. Über 100.000,00 Euro ein Annuitätenzuschuss von 7 % für ein fiktives Darlehen mit einer Laufzeit von 15 Jahren.
  • Die Mindestinvestitionskosten müssen 10.000 Euro betragen, bei der EDV-Ausstattung 2.500,00 Euro.

Förderdetails

  • Voraussetzung für eine Förderung ist eine Bedarfsfeststellung des Schul- und Kindergartenfonds – Kontaktaufnahme mit der Abteilung Schulen.
  • Für die die positive Beurteilung und Plangenehmigung sind die Anforderungen für den Bau von Schulen und Kindergärten bzw. Mindestraumprogramme (siehe Richtlinie – Anlage A) zu berücksichtigen.
  • Bei Investitionen über 100.000,00 Euro (Zubau, Neubau) ist dem Ansuchen ein Kooperations- und Zentrumscheck beizulegen.
  • Zusätzliche Kosten für klimatechnische Maßnahmen (begrüntes Dach, begrünte Fassaden) können nach Fertigstellung anerkannt und gefördert werden (getrennte Abrechnung).
    nicht förderbar sind Privatschulen

Fördereinreichung

  • bei Vorhaben unter € 100.000,00 nach der Umsetzung bzw. Anschaffung
  • bei Vorhaben über € 100.000,00 und bei Ankauf von Gebäuden vor Baubeginn bzw. vor Ankauf
  • Für das Ansuchen sind die Formulare unter NÖ Schul- und Kindergartenfonds im Downloadbereich zu verwenden.

Weitere Informationen