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Raumordnungsförderung

Förderung für kommunale und regionale Investitionen und Maßnahmen im Bereich der Raumordnung

Short Facts

Förderwerber: Gemeinden
Förderhöhe: je nach raumordnungspolitischem und gesamtwirtschaftlichem Stellenwert, nach Höhe der Investition, nach der geographischen und wirtschaftlichen Lage der Gemeinde
Laufzeit: unbefristet
Einreichzeitpunkt: im Jahr der Durchführung des Projektes und Berücksichtigung im Voranschlag

Die Raumordnungsförderung soll die Umsetzung von kommunalen, zentralörtlichen und regionalen Investitionen und Maßnahmen unterstützen.

Was wird gefördert?

Investitionen und Maßnahmen zur Bewältigung der anstehenden Herausforderungen in der Raumplanung (z.B. Verbesserung der Grundausstattung und Kommunaleinrichtungen, Schaffung und Verbesserung von Freizeit-, Kultur-, und Kommunikationseinrichtungen sowie andere Raumordnungsziele).

Dazu zählen insbesondere folgende Projekte:

  • Kommunaleinrichtungen wie z.B. Gemeindezentren, Feuerwehrhäuser, Bau- und Wirtschaftshöfe, Musikschulen, etc.
  • Sport- und Freizeiteinrichtungen wie z.B. Sportanlagen, Frei- und Hallenbäder, Turnsäle für Mehrzweckfunktion, etc.
  • Kulturelle und gesellige Einrichtungen
  • Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur

Es handelt sich um eine Infrastrukturförderung, die bauliche Maßnahmen, wie beispielsweise die Errichtung und den Zubau der angeführten Einrichtungen in Gemeinden umfasst.

Förderhöhe

Die Höhe richtet sich nach dem raumordnungspolitischen und gesamtwirtschaftlichen Stellenwert des Projektes, nach der Höhe der Investition, nach der geographischen und wirtschaftlichen Lage der Gemeinde sowie nach den zur Verfügung stehenden Budgetmittel. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

 

Förderdetails

  • Die zugesagten Fördermittel sind ausschließlich für den bewilligten Zweck zu verwenden.
  • Das Förderansuchen hat eine Projektbeschreibung, einen Nachweis zum finanziellen Erfordernis, einen Investitionsnachweis sowie einen Finanzierungsplan zu enthalten.
  • Nicht gefördert werden Ausstattungsgegenstände.

Fördereinreichung

  • Ansuchen schriftlich mittels formlosen Schreiben beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft – RU3
  • Einreichzeitpunkt im Jahr der Durchführung des Projektes und Veranschlagung im Finanzierungsvoranschlag

Weitere Informationen

Gemeinde- und Ortsentwicklung – Projektförderung

Dorf- und Stadtkernentwicklung – Leuchtturmprojekte

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.