PV Siedlungswasserwirtschaft
Förderung zur Erzeugung und Nutzung von Energie oder Wärme aus erneuerbaren Quellen auf öffentlichen Wasserver- und Abwasserentsorgungsanlagen
Short Facts
Kontakt und Links:
Amt der NÖ Landesregierung,
Abteilung Siedlungswasserwirtschaft (WA4)
WA4 Regionalstellen
Industrieviertel
+43 2742 9005 10704
post.wa4wn@noel.gv.at
Mostviertel & Zentralraum
+43 2742 9005 14421
post.wa4mo@noel.gv.at
Waldviertel
+43 2742 9005 10465
post.wa4ho@noel.gv.at
Weinviertel
+43 2742 9005 10650
post.wa4mi@noel.gv.at
Richtlinie Bundesförderung Siedlungswasserwirtschaft
Landesförderung
Bundesförderung (KPC)
Förderungssätze Bund
online Antrag (KPC)
Die Bundesförderung erfolgt nach dem Umweltförderungsgesetz (UFI). Die Landesförderung erfolgt nach den Richtlinien der Siedlungswasserwirtschaft des NÖ Wasserwirtschaftsfonds (NÖ WWF). Unter dem Ziel Verringerung der Treibhausgasemissonen auf Anlagen zur Wasserver-, Abwasserentsorgung und Schlammbehandlung ist eine der förderfähigen Maßnahmen die Erzeugung/Nutzung von Energie oder Wärme aus erneuerbaren Quellen.
Was wird gefördert?
Einrichtungen zur Erzeugung oder Nutzung von Energie und/oder Wärme aus erneuerbaren Quellen im Ausmaß des Eigenbedarfs
- Photovoltaikanlage (PV)
- Trinkwasserkraftwerk
- Faulgasanlage, etc.
Förderwerber
- Gemeinde
- Verband, Genossenschaft, juristische Person im Auftrag von Gemeinden, Verbänden, Genossenschaften, Land
Förderhöhe
Die Förderhöhe variiert pro Gemeindegebiet, da die Kombinationsförderung Bund und Land bedarfsorientiert ist und das Erreichen zumutbarer Basisgebühren – sowohl im ländlichen als auch städtischen Bereich – ermöglichen soll. Die Festlegung der angestrebten Basisgebühren pro Anschluss und Wasserbezugsgebühr erfolgt für jede einzelne Gemeinde unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Einkünfte der EinwohnerInnen. Die Fördersatzberechnung wird bei jedem einzelnen Förderungsansuchen bedarfsorientiert berechnet.
Die Höhe der Kombinationsförderung beträgt:
- für Wasserversorgungsanlagen 10 % – 65 % der förderfähigen Investitionskosten
- für Abwasserentsorgungs-/Schlammbehandlungsanlagen 10 % – 80 % der förderfähigen Investitionskosten
Förderdetails
- Ein Energiekonzept für die gesamte Anlage ist erforderlich.
- Die Planung ist im Einvernehmen mit der zuständigen Regionalstelle der Abteilung Siedlungswasserwirtschaft durchzuführen.
- Bewilligungen sind vom Antragsteller einzuholen. Es muss eine befugte Planerin oder ein befugter Planer beauftragt werden.
- Für Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen gilt das erforderliche Alter der Abwasser-/Trinkwasseranlage (40 Jahre Sanierungsfrist) nicht.
- Keine zusätzliche Bundesförderung erlaubt. Weitere Landesförderungen sind erlaubt, müssen aber angegeben werden.
Fördereinreichung
- Vor Umsetzung der Maßnahme online einreichen
- Der Förderantrag an den Bund und den NÖ WWF ist online im Portal der Bundesförderstelle (KPC) einzubringen. Die Unterlagen der Landesförderung – siehe Link Landesförderung – müssen dabei auch hochgeladen werden. Zwischenspeicherungen und Wiedereinsteigen vor dem eigentlichen Absenden ist im Portal der KPC möglich.
- Nach dem Absenden des Antrags im Portal der KPC wird die zuständige Landesabteilung (WA4) automatisch verständigt und gibt die erforderdliche Beurteilung zum Antrag ab. Ihr online Antrag wird danach automatisch von der KPC weiterbearbeitet.
