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Photovoltaik für Schule und Kindergarten

Short Facts

Förderwerber: Gemeinde, Gemeindeverband, Schulgemeinde
Förderhöhe: 25 % der förderbaren Kosten
Laufzeit: unbefristet
Einreichzeitpunkt: bei Investitionen bis € 100.000,- nach Umsetzung, bei Investitionen über € 100.000,- vor Projektbeginn

Auf Grundlage des NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetzes 2018 unterstützt der Fonds Erhalter von öffentlichen Pflichtschulen, Kindergärten, Tagesbetreuungseinrichtungen, Horte sowie Betreiber von Musikschulen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Was wird gefördert?

Der NÖ Schul- und Kindergartenfonds fördert als Bauvorhaben auch die Errichtung von Photovoltaikanlagen und Stromspeicher für Schulen und Kindergärten.

Förderhöhe

  • bei Investitionen unter € 100.000,- 25 % der förderbaren Kosten lt. Schlussabrechnung
  • bei Investitionen über € 100.000,- besteht die Förderung aus einem Annuitätenzuschuss von 7 % für ein fiktives Darlehen mit einer Laufzeit von 15 Jahren. Die Höhe des fiktiven Darlehens beträgt 50 % von den vom Fonds anerkennbaren Baukosten. Die Auszahlung erfolgt halbjährlich.

Förderdetails

  • PV-Anlagen werden ausschließlich entsprechend dem Eigenbedarf des Kindergartens bzw. der Schule gefördert.
  • Stromspeicher wird mit selben Eigenbedarfs-Anteil wie die PV-Anlage mitgefördert.
  • Mindestinvestitionskosten 10.000 Euro
  • Bei Investitionen von 10.000 bis 100.000 Euro wird ein nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt.
  • Bei Investition von mehr als 100.000 Euro wird ein jährlicher Zuschuss gewährt.

Fördereinreichung

  • bei Investitionen unter € 100.000,- 3 Jahre nach Umsetzung
  • bei Investitionen über € 100.000,- vor Projektbeginn
  • Der Antrag ist mittels Antragsformular des Schul- und Kindergartenfonds einzubringen.

Weitere Informationen