Photovoltaik für Schule und Kindergarten
Short Facts
Förderwerber: Gemeinde, Gemeindeverband, Schulgemeinde
Förderhöhe: 25 % der förderbaren Kosten
Laufzeit: unbefristet
Einreichzeitpunkt: bei Investitionen bis € 100.000,- nach Umsetzung, bei Investitionen über € 100.000,- vor Projektbeginn
Kontakt und Links:
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Schulen (K4)
Martin Fischer
+43 2742 9005 13 229
post.k4@noel.gv.at
Land NÖ
Auf Grundlage des NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetzes 2018 unterstützt der Fonds Erhalter von öffentlichen Pflichtschulen, Kindergärten, Tagesbetreuungseinrichtungen, Horte sowie Betreiber von Musikschulen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Was wird gefördert?
Der NÖ Schul- und Kindergartenfonds fördert als Bauvorhaben auch die Errichtung von Photovoltaikanlagen und Stromspeicher für Schulen und Kindergärten.
Förderhöhe
- bei Investitionen unter € 100.000,- 25 % der förderbaren Kosten lt. Schlussabrechnung
- bei Investitionen über € 100.000,- besteht die Förderung aus einem Annuitätenzuschuss von 7 % für ein fiktives Darlehen mit einer Laufzeit von 15 Jahren. Die Höhe des fiktiven Darlehens beträgt 50 % von den vom Fonds anerkennbaren Baukosten. Die Auszahlung erfolgt halbjährlich.
Förderdetails
- PV-Anlagen werden ausschließlich entsprechend dem Eigenbedarf des Kindergartens bzw. der Schule gefördert.
- Stromspeicher wird mit selben Eigenbedarfs-Anteil wie die PV-Anlage mitgefördert.
- Mindestinvestitionskosten 10.000 Euro
- Bei Investitionen von 10.000 bis 100.000 Euro wird ein nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt.
- Bei Investition von mehr als 100.000 Euro wird ein jährlicher Zuschuss gewährt.
Fördereinreichung
- bei Investitionen unter € 100.000,- 3 Jahre nach Umsetzung
- bei Investitionen über € 100.000,- vor Projektbeginn
- Der Antrag ist mittels Antragsformular des Schul- und Kindergartenfonds einzubringen.