Landschaftsgestaltung
Förderung zur Planung und Umsetzung von Landschaftsstrukturen
Short Facts
Der NÖ Landschaftsfonds (LAFO) fördert im Projekttyp Landschaftsgestaltung Vorhaben die im überwiegenden Ausmaß die Planung und Umsetzung neu anzulegender Landschaftselemente beinhaltet. Diese Ökologierungsmaßnahmen haben insbesondere die Anlage von Biotopverbundsystemen zum Ziel und leisten einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel. Die Förderung beruht auf der Richtlinie des NÖ Landschaftsfonds vom Juni 2023.
Was wird gefördert?
- Beratung, Planung, Konzepte, Projektebetreuung, Evaluierung und Monitoring
- Anlage, Wiederherstellung und Erhaltung von Landschaftselementen (Saatgut, Pflanzmaterial inkl. Schutzmaßnahmen und Arbeitsleistung) wie beispielsweise Hecken, Obstbäume, mehrjährige Krautstreifen, Bepflanzungen an Gewässern, Straßen und Waldrändern
- Aufwendungen zur Schaffung klimafitter Streuobstbestände, Baumreihen und Hecken
- Pilotprojekte und Bildungsprojekte
- Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit
- Die Bepflanzungen müssen auf landwirtschaftlich gewidmeten oder genutzten Flächen durchgeführt werden
Achtung: Flächen die im ÖPUL (Österreichisches Programm für die ländliche Entwicklung für die Zielgruppe Landwirte mit Maßnahmen wie beispielsweise UB, Bio, WF usw.) bewirtschaftet werden, als Auspflanzungsflächen nur in Frage kommen wenn:
- durch die Bepflanzung zusätzliche Landschaftselemente geschaffen werden
- bestehende Landschaftselemente flächenmäßig erweitert werden
- ein Ersatz von Landschaftselementen erfolgt, die durch höhere Gewalt wie Sturm, Blitz, Schnee, Feuerbrand, Muren beseitigt wurden
Förderwerber
- Gemeinde (Gebietskörperschaft)
- Natürliche oder juristische Person
Förderhöhe
- Einmaliger Zuschuss zu Investitionen, Sach- und Personalaufwand – von bis zu 70 % der anrechenbaren Kosten
Förderdetails
- Auf den Projektflächen keine Mineraldüngung und keine chemisch-synthetischer Mittel zur Vernichtung von Schädlingen, Pilzen und Unkraut.
- Auspflanzung erfolgt auf landwirtschaftlich gewidmeten oder genutzten Flächen.
Keinesfalls auf Bauland, nicht in eingezäunten Gärten von Einfamilienhäusern bzw. nicht im geschlossenen Siedlungsgebiet. - Durchführung nur laut Beratung/Planung oder Auspflanzinformation.
- Verwendung standortgerechter, heimischer Gehölze sowie autochthones Saatgut (Nicht gefördert werden 1jähriger Kulturen).
- Bei Obstbäumen nur bodenständige Sorten auf Sämlingsunterlage – Hochstamm mit Kronenansatz von 1,6 m.
- Bei Baumpflanzungen auf Weideflächen ist ein zusätzlicher Verbissschutz erforderlich.
- Flächige Einzäunungen nur in begründeten Ausnahmefällen und maximal 10 Jahre.
- Naturschutzfachliche sowie regionale und landesweite Konzepte sind bei der Projektumsetzung zu berücksichtigen.
- Zur Durchführung der Maßnahmen darf es keine gesetzlichen Verpflichtungen, z.B. von Behörde vorgeschriebene Ersatzpflanzungen, geben.
- Die förderbaren Projektkosten müssen mindestens € 3.000,- betragen.
- Erhaltungsverpflichtung mindestens 5 Jahre – Pflanzenausfälle sind auf eigene Kosten zu ergänzen.
- Vorfinanzierung der Kosten durch den Antragsteller. Die Förderauszahlung erfolgt nach Vorlage der Original Belege.
Fördereinreichung
- Vor Projektbeginn – mittels Förderansuchen bei der LAFO Geschäftsstelle. Es können nur Kosten und Leistungen anerkannt werden, die ab der Antragstellung entstanden sind.
- Die fachliche Beurteilung und Abwicklung der Förderansuchen erfolgt durch die zuständigen Dienststellen des Landes. Für den Projekttyp Landschaftsgestaltung ist dies die NÖ Agrarbezirksbehörde.
- Vor der Durchführung des Projektes ist zur fachlichen Beurteilung der Kontakt mit der NÖ Agrarbezirksbehörde herzustellen.
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
