Klimawandelanpassung KLAR-Region
Förderung zur Weiterführung von Klimawandelanpassungs-Regionen (KLAR)
Short Facts
Kontakt und Links:
KLAR! Serviceplattform und Einreichberatung
Umweltbundesamt GmbH
klar@umweltbundesamt.at
+43 664 245 7584
KLAR-Regionen
Klima- und Energiefonds
Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
Serviceteam KLAR!
+43 131 631 721
umwelt@publicconsulting.at
Leitfaden KLAR 2026
KPC
Online-Einreichung
Der Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung fördert Gemeindezusammenschlüsse, die Ihre Region klimafit gestalten wollen. Das Programm gibt Regionen die Möglichkeit sich auf den Klimawandel vorzubereiten – an die Gegebenheiten anzupassen – Nachteile in Folge des Klimawandels zu minimieren und sich eröffnende Chancen zu nutzen. Gegenständliches Programm trägt zur Umsetzung der Ziele des nationalen Energie- und Klimaplans sowie der Österreichischen Anpassungsstrategie bei.
Was wird gefördert?
Die Umsetzung von KLAR! -Weiterführungen in einer dreijährigen Weiterführungsphase:
- Aktualisierung des Umsetzungskonzeptes
- Planung und Umsetzung von mind. 6 Maßnahmen im Maßnahmenpool
Es steht eine breite Palette von Anpassungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- Physische Maßnahmen unterteilt in
- ‚Graue‘, rein technische Maßnahmen wie etwa technische Anlagen zum Hochwasserschutz oder zur Hangstabilisierung
- ‚Grüne‘ und ‚blaue‘ naturbasierte Maßnahmen, die die natürlichen Funktionen von Ökosystemen erhalten oder verbessern und somit Resilienzen schaffen, die Klimafolgen puffern können
- ‚Smarte‘ Maßnahmen, die strategiesch-planerische Aktiuvitäten umfassen und auf Wissenszuwachs abzielen, ökonomische Anreize schaffen und institutionelle Rahmenbedingungen für die Anpassung ermöglichen.
- ’softe‘ Maßmahmen, diese Aktivitäten umfassen Bewusstseinssteigerung in Form von Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen, sonstige Formen der Kommunikation
Förderwerber
Antragsberechtigt sind ausschließlich Gemeinden oder rein öffentliche Trägerorganisationen ohne jegliche private Beteiligung.
Förderhöhe
Je nach Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner und der Gemeinden:
- max. 75 %, ab € 215.000,- bis max. € 278.000,-
Förderdetails
- Einreichberechtigt sind bestehende KLAR! Regionen, welche die Aktivitäten der Umsetzungs- oder Weiterführungsphase bis spätestens 31.03.2028 fertigstellen (Stichtag ist die Abgabe des Endberichts bei der KPC).
- Der Klima- und Energiefonds beteiligt sich finanziell in Form von Personalkosten und Drittkosten (Kosten für zugekaufte Dienstleistungen). Material- und Reisekosten müssen über Eigenmittel der Region gedeckt werden.
- Die KLAR!-Managerin bzw. der Manager muss in einem Angestelltenverhältnis stehen (Werkvertrag, Selbstständigkeit oder ähnliches sind nicht möglich). Das Bruttogehalt muss mindestens bei 3.500,- Euro Vollzeitäquivalent liegen.
- Für das Modellregionsmanagement besteht eine Mindeststundenverpflichtung je nach Größe der Region. Die Stunden dürfen zwischen Mangerin bzw. Manager und Assistenz aufgeteilt werden, wobei die Assistenz nicht mehr Stunden machen darf wie die Mangerin oder der Manager. Werden die Stunden aufgeteilt gilt auch für die Assistenz das Mindestgehalt.
- Auswahlverfahren – nach formaler Prüfung durch die KPC beurteilt eine externe Fachjury die Einreichungen. Kriterien siehe Leitfaden.
- Mindestens 3.000 und maximal 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner je Region.
- KLAR-Region kann ident sein mit Klima- und Energiemodellregion (KEM), es gelten für das gesamte Modellregions-Mangement (KLAR! und KEM) maximal zwei Vollzeitäquivalente.
- Gemeinde/Öffentlicher Träger: Abgabe einer Kofinanzierungsverpflichtung von 25 % der Gesamtprojektkosten in Form von Barleistungen. Unbare Eigenleistungen werden nicht als Eigenmittel anerkannt.
- Für die Material- und Reisekosten der KLAR! ist ein Jahresbudget zu erstellen und seitens der Gemeinden zu dotieren, auf die das KLAR!-Management Zugriff hat.
- Die Bestimmungen des BVergG sowie die Vorgaben des arbeitgebenden Organisation des Modellregions-Managements sind einzuhalten.
- Abstimmung mit geographisch überschneidenden LEADER-Regionen muss im Vorfeld der Einreichung verpflichtend erfolgen. Dies ist im entsprechenden Formular zu dokumentieren und der Prozess dazulegen, wie die regelmäßige Abstimmung mit Leader Regionen erfolgen wird.
Fördereinreichung
- vor Beginn/Start
- Die vollständigen Antragsunterlagen sind online bei der KPC bis spätestens 30.09.2026, 12:00 Uhr einzureichen.
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
