Klima- & Energie-Modellregionen KEM
Förderung der Weiterführung bestehender KEM-Regionen
Short Facts
Kontakt und Links:
Strategische Fragestellungen
Klima- und Energiefonds
Miriam Schönbrunn, BSc
+43 1 585 03 90-73
miriam.schoenbrunn@klimafonds.gv.at
Programmabwicklung und Einreichberatung
Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
Serviceteam Klima- und Energiemodellregionen
+43 131 631 721
umwelt@publicconsulting.at
KPC
Onlineantrag
Leitfaden
Das Programm ‚Klima- und Energiemodellregionen‘ (KEM) des Klima- und Energiefonds hat zum Ziel die österreichischen Klima- und Energieziele zu unterstützen.
Was wird gefördert?
Weiterführung bestehender KEM-Regionen
- Aktualisierung Umsetzungskonzept
- Planung und Umsetzung von mindestens 6 Maßnahmen im Maßnahmenpool
Förderhöhe
Je nach Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner sowie Gemeinden:
- max. 75 %, ab € 215.000,- bis max. € 278.000,-
Förderdetails
- Für KEM-Weiterführungen, deren Fertigstellungsfrist bis spätestens 31.12.2027 endet (Stichtag ist die Übermittlung des Endberichts an die KPC).
- Die finanzielle Beteiligung der Förderschiene beschränkt sich auf Personal- und Drittkosten (Kosten für zugekaufte Dienstleistungen). Material- und Reisekosten sind über die Eigenmittel der Region abzudecken.
- Das nachzuweisende Bruttogehalt muss für ein Vollzeitäquivalent bei mindestens 3.500 Euro liegen.
- Je nach Regionsgröße gilt für das Modellregionsmanagement eine verflichtende Mindestwochenstundenanzahl (mehr dazu siehe im Leitfaden Kapitel 3.1).
- Die Mindestwochenstunden können auf Management sowie Assistenz aufgeteilt werden, die Assistenz darf dabei nicht mehr Wochenstunden machen wie das KEM-Management.
- Verpflichtendes KEM-QM (Qualitätsmanagement) – KEM-QM ist nötig damit die KEM-Region förderfähig ist.
- Energiemonitoring aller beteiligter Gemeinden ist verpflichtendender Bestandteil der Umsetzung jeder KEM
- Weitere Voraussetzungen und speziell die inhaltlichen Vorgaben sind im Leitfaden unter Kapitel 3.1.3 angeführt.
- Nach Prüfung der formalen Voraussetzungen der Anträge, beurteilt eine externe Fachjury die Anträge nach Inhalten (siehe Beurteilungskriterien im Leitfaden).
Fördereinreichung
- vor Beginn/Start
- Die vollständigen Antragsunterlagen sind online bei der KPC bis spätestens 30.09.2026, 12:00 Uhr, einzureichen.
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
