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KLAR Invest

Förderung für Investitionen zur Anpassung an den Klimawandel

Short Facts

Förderwerber: bestehende KEM- und KLAR! Regionen
Förderhöhe: 75 % und max. 40.000 pro Region
Einreichzeitpunkt: vor Auftrag, während der Einreichfrist von 28. Juli bis 15. September 2026

Der Klima- und Energiefonds unterstützt KLAR! und KEM-Regionen bei der Umsetzung investiver Maßnahen mit dem Schwerpunkt Hitze und Wassermanagement. Ziel ist es wirksame Maßnahmen im Rahmen der entwickelten Anpassungskonzepte und regionaler Strategien umzusetzen und die Widerstandsfähigkeit von Gemeinden und Regionen nachhaltig zu stärken.

Was wird gefördert?

Investitive Maßnahmen in den Themenbereichen

  • Hitzeschutz: Maßnahmen die Hitzebelastung reduzieren (inklusive Verbesserung des Mikroklimas). Dazu gehören grüne und blaue Infrastruktur als auch klimafreundliche Beschattungs- und Kühlungsmaßnahmen.
  • Wassermanagement: Maßnahmen die beitragen mit zu viel (z.B. Starkregen) oder zu wenig Wasser (z.B. Trockenheit, Dürre) besser umzugehen, beispielsweise Maßnahmen für Wasserzurückhaltung, Entsiegelung bis hin zur stärkeren

Förderhöhe

75 % und max. 40.000 pro Region, Eigenmittel von 25 % sind verpflichtend

Förderdetails

  • Wesentlich ist, dass bei den Investitionen der Bezug zur regionalen Betroffenheit gegeben ist und die Kriterien der guten Anpassung eingehalten werden.
  • Alternative Finanzierungsquellen sind zu prüfen und eine Bestätigung, dass es  keine andere Fördermöglichkeit gibt, ist vorzulegen.
  • Bei räumlicher Überschneidung von KEM und KLAR ist eine Absprache des Managements im Vorfeld verplichtend.
  • Für alle Kostenpositionen von über 10.000,- sind 3 Vergleichsangebote einzuholen.

Fördereinreichung

  • vor Auftrag
  • Ende der Ausschreibung 15. September 2026, 12:00 Uhr
  • Die vollständigen Antragsunterlagen sind online bei der KPC einzureichen.
  • Nach einer Formalprüfung durch die KPC erfolgt eine Prüfung der inhaltlichen Kriterien durch eine externe Fachjury. Es werden nur jene Anträge ausgewählt, die inhaltlich und qualitativ dem Leitfaden entsprechen. Dies werden dem Präsidium des Klima- und Energiefonds zur Genehmigng oder Ablehnung empfohlen.
  • Nach Abschluß der Maßnahme ist ein Bericht über die Planung, Umsetzung und Wirkung der KPC zu übermitteln.

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.