Holzheizung ab 100 kW
Förderung von Holzheizungen ab 100 Kilowatt Leistung
Short Facts
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Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC)
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KPC
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Was wird gefördert?
Investitionskosten für Anlage sowie Planung und Montage von Kesselanlagen ab 100 kW thermischer Leistung (kWth Nennwärmeleistung), die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben werden und zur zentralen Wärmeerzeugung eines Gebäudes oder zur Erzeugung von Prozessenergie ab 100 kW.
Förderhöhe
Einmaliger Investitionskostenzuschuss von max. 45 % der förderbaren Investitionskosten bzw. pauschal:
- bis 100 kW eine Grundpauschale von 13.500 Euro
- ab 100 kW bis 500 kW Förderungspauschale 200 Euro pro KW
- jedes weitere KW mit 120 Euro
- 30 Euro pro KW Nennwärmleistung regionaler Ressourcenzuschlag bei Einsatz von mindestens 80 % regional aufgebrachter Biomasse aus dem Einzugsgebiet von bis zu 50 Kilometer.
Die Förderung für Gemeinden beträgt 60 % der ermittelten Förderung für Betriebe.
Förderbar sind Investitionen für Kessel inklusive Montage, Rauchgasreinigung, Kamin, Pufferspeicher, Heizungstechnik, Heizhaus, Brennstofflager, Planungskosten bis max. 10 % der materiellen Kosten, Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen.
Förderdetails
- Die im Leitfaden gelisteten jeweiligen Grenzwerte (Emissionen etc) sind einzuhalten.
- Holzheizungen sind nur in Gebieten förderungsfähig, in denen keine Möglichkeit zum Anschluss an eine klimafreundliche bzw. hocheffiziente Fernwärmeversorgung besteht, d.h. wenn der Fernwärmeanschluss aus technischen Gründen nicht möglich ist oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.
- Nicht förderfähig sind u.a. sämtliche Kesselanlagen im Neubau oder Anlagen, welche bestehende, erneuerbare Anlagen zur Wärmeversorgung ersetzen, Wärmeverteilung im Gebäude (Heizkörper etc), Kachelöfen, Anlagen in denen nicht holzartige Biomasse als Brennstoff eingesetzt wird.
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
