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Geschirrmobil

Förderung für die Anschaffung von Geschirrmobilen zur Durchführung abfallarmer Feste

Short Facts

Förderhöhe: maximal 25 % der veranschlagten Investitionskosten
Laufzeit: unbefristet
Einreichzeitpunkt: vor Projektbeginn
Tipp: Es gibt bei der Initiative Green-Events regelmäßige Preisauszeichnungen für nachhaltige Veranstaltungen.

Die Förderung basiert auf der Richtlinie vom 13. März 2007 zur Förderung von abfallwirtschaftlichen Maßnahmen im Sinne des § 7 NÖ Abfallwirtschaftsgesetz 1992. Das Ziel der Förderaktion „Geschirrmobil“ ist ein Beitrag zum Umweltschutz, zur Abfallvermeidung, zur Forcierung von „Sauberhaften Festen“ und die Umsetzung des NÖ Abfallwirtschaftsplans 2018.

Was wird gefördert?

  • Geschirrmobile (inkl. Planen)
  • Erneuerung Planen bzw. Beschriftung Geschirrmobil
  • Geschirr und Besteck (ausschließlich bei der Neuanschaffung oder dem Ersatz eines Geschirrmobils/Geschirrspülers).
  • Mobile Gastro-Geschirrspüler

Förderwerber

  • Gemeinde
  • Gemeindeverband
  • Wirtschaftsunternehmen, welches als Poolbetreiber für eine Gemeinde und/oder einen Verband tätig ist (mit Bestätigung von Gemeinde bzw. Verband)

Förderhöhe

Maximal 25 % der veranschlagten Investitionskosten

Förderdetails

  • Angabe über den zu erzielenden abfallwirtschaftlichen Effekt.
    Hinweis: Durch den Einsatz von Mehrweggeschirr lassen sich Rest-Abfallmengen von bis zu 20 Liter pro Person auf rund 0,25 Liter pro Person reduzieren – weitere Zahlen und Anhaltspunkte finden Sie in den NÖ Abfallwirtschaftsberichten.
  • Die Beschriftung von Geschirrmobilen bzw. Planen hat entsprechend des landesweit einheitliche Sujet „Sauberhafte Feste“ zu erfolgen.
  • Geschirrmobile / Geschirrspüler kommen pro Jahr für zumindest 10 Feste und Veranstaltungen zum Einsatz.
  • Die Qualitätskriterien für die nachhaltige Beschaffung von Geschirrmobilen werden bei der Anschaffung berücksichtigt.

Fördereinreichung

Vor Projektbeginn ist bei der Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft (RU3) ein formloses, schriftliches Ansuchen zu stellen. Beizulegen ist u.a. eine Kostenaufstellung samt Kostenvoranschlägen sowie ein Finanzierungsplan.

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.