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Fließgewässer – LAFO

Förderung ökologischer Verbesserungen an Flüssen und im Landschaftswasserhaushalt

Short Facts

Förderwerber: Gemeinde, natürliche oder juristische Person
Förderhöhe: bis zu 70 % und 100 %
Laufzeit: unbefristet
Einreichzeitpunkt: vor Projektbeginn
Tipp: Wenden Sie sich bereits in der Ideenphase für eine Erstberatung an die zuständige Fachabteilung (Wasserbau WA3)

Was wird gefördert?

Beratungs-, Planungs-, Investitionskosten (Bau, Bepflanzung) für:

  • Neuanlage und Revitalisierung von Stillgewässern
  • Naturnahe Umgestaltung bestehender Kleingewässer im öffentlichen Interesse
  • Erhaltung und Revitalisierung ökologisch intakter Fließgewässer – lineare und punktuelle Maßnahmen: Beseitigung ökologischer Beeinträchtigungen, Errichtung von Aufstiegshilfen, Gerinnedotation und Revitalisierung von Altarmen, Wiederherstellung natürlicher Sohlverhältnisse, Wiederherstellung natürlicher Sohlverhältnisse, Anlage von Gewässerbegleitstreifen)
    Hinweis: Bei Fließgewässern ist die Durchführung größerer Eingriffe nur bei Vorliegen eines ökologischen Leitbildes bzw. nach Erstellung eines Gewässerbetreuungskonzeptes sinnvoll.
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts: Erosionsschutz und Wasserrückhalt, Wiederherstellung von Vernässungsflächen, Kulturartenveränderungen im Abflussbereich, Schaffung und gewässerkonforme Betreuung von Überflutungsflächen, Grundankauf
  • Aktivitäten und Projekte zur Verbesserung des Bodenwasserhaushaltes im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Klimawandels:
  • Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit.

Förderwerber

  • Gemeinde, Gebietskörperschaft
  • Natürliche und juristische Personen

Förderhöhe

  • bis zu 70 % für bauliche Umsetzung, Bepflanzung, Grundankauf (in begründeten Ausnahmefällen)
  • bis zu 100 % für Planung, Projektierung, Beratung, Studien, Pilotprojekte und Öffentlichkeitsarbeit
  • Flurentschädigungen (Grundankauf) nach Richtsätzen der Landeslandwirtschaftskammer

Förderdetails

  • Förderbar sind nur Maßnahmen für die keine rechtlichen Verpflichtungen bestehen.
  • Hochwasserschutzprojekte sind nicht förderbar.
  • Bepflanzung nur mit standortgerechten und regionstypischen Gehölzen.
  • Die Ausführungskosten müssen bei Fließgewässern 5.000,- Euro betragen.
  • Für investive Maßnahmen besteht über den Zeitraum von 5 Jahren ab Endauszahlung eine Erhaltungsverpflichtung.
  • Naturschutzfachliche sowie regionale und landesweite Konzepte sind bei der Projektumsetzung zu berücksichtigen.
  • Grundankauf nur bei positiver Beurteilung durch Gewässerökologie, als Initial- bzw. Pilotprojekt für ein Gewässersystem; Flächen sollen ins öffentlichen Wassergut (Republik Österreich) oder ins öffentliche Gut  (Gemeinde) übernommen werden.
  • Einhaltung der aktuellen Richtlinien des naturnahen Wasserbaues
  • Alle bei anderen Förderungsstellen für das Vorhaben beantragte bzw. bereits genehmigte Förderungen, Beihilfen, zinsbegünstigte Darlehen, Zinsenzuschüsse sind der Förderstelle bekannt zu geben.
  • Eigenleistungen können nach vorheriger Absprache und Vorlage nachvollziehbarer Belege anerkannt werden.
  • Die Umsetzung dieser Fördermaßnahme erfolgt subsidiär zum österreichischen Programm Ländliche Entwicklung.

Fördereinreichung

  • Vor Projektbeginn bei der LAFO-Geschäftsstelle (LF3) – Projekttyp Gewässer. Einreichung, Bearbeitung, Evaluierung und Erledigung der Förderansuchen erfolgt bei der LAFO Geschäftsstelle.
  • Es können nur Kosten und Leistungen anerkannt werden, die ab der Antragstellung entstanden sind.
  • Die fachliche Beurteilung und Abwicklung der Förderansuchen erfolgt durch die Abteilung Wasserbau.
  • Eine Erstberatung durch eine ökologische Fachkraft und einen Vertreter der Förderstelle muss vor Beginn einer Projektierung erfolgen.

 

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