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Erneuerbare Energiegemeinschaft Gemeinde

Unterstützung für Gemeinden auf dem Weg in eine erneuerbaren Energiegemeinschaft in der Gemeinde

Short Facts

Förderwerber: Gemeinde, KEM-Region
Förderhöhe: kostenfrei bzw. einmaliger Selbstbehalt von € 100.--
Laufzeit: unbefristet
Einreichzeitpunkt: so früh als möglich, im Ideenstadium

Die Energie und Umweltagentur des Landes Niederösterreich bietet den Gemeinden Erstinformation zur Gründung und Auswahl des Gemeinschafts-Modells sowie Begleitung auf dem Weg zur Umsetzung. Die eNu ist eine unabhängige Informationsstelle zu Energiegemeinschaften in Niederösterreich und ist Partner der österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften.

Energiegemeinschaften spielen eine wesentliche Rolle bei der Energiewende, da sie ein effektives Instrument zur Regionalisierung des Strommarktes darstellen und einen Beitrag zur Stabilisierung der Energiekosten der niederösterreichischen Haushalte leisten können. Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) darf Energie (Strom, Wärme oder erneuerbares Gas) aus erneuerbaren Quellen erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. Mitglieder von EEGs können Privatpersonen, Gemeinden, lokale Behörden oder auch Unternehmen (KMUs) sein.

Was wird gefördert?

  • kostenlose telefonische Erstberatung zu Erneuerbaren Energiegemeinschaften (EEG)
    •  Was ist eine EEG? Welche Umsetzungsvarianten gibt es in ihrer Gemeinde?
    • Welche rechtlichen und organisatorischen Aspekte müssen bei der Gründung beachtet werden?
  • kostenfreie Vorlagen (Gemeindezeitung etc.) zum downloaden
  • Beratung und Begleitung zur Gründung einer EEG – mit Selbstbehalt von 100 Euro zum Beratungspaket (inkl. Vor-Ort Beratung, Informationsveranstaltung für BürgerInnen, Kommunikationspaket, Kontakte zu den relevanten Stakeholdern)

Förderhöhe

Wert der Beratung und Dienstleistungen:

  • kostenfreie Erstberatung und div. Vorlagen zum downloaden
  • Beratungs- und Informationsangebot pro Gemeinde/KEM mit Selbstbehalt von € 100,–

Förderdetails

  • Sie erhalten unabhängige Beratung als Entscheidungsgrundlage und werden auf dem Weg zur Gründung der Energiegemeinschaft unterstützt

Fördereinreichung

  • Formlose Kontaktaufnahme mit eNu

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.