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Biodiversität im Wald

Förderung des österreichischen Waldfonds für Artenvielfalt und Naturschutz

Short Facts

Förderwerber: u.a. Gemeinde, Gemeindeverband (weitere siehe unten)
Förderhöhe: bis zu 100 %
Laufzeit: 31.01.2027
Einreichzeitpunkt: Während eines Calls, vor Umsetzung

Die Bundesförderung beruht auf der Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Landwirtschaft Regionen und Tourismus gemäß dem 2020 beschlossenem österreichischem Waldfondsgesetz. Der Waldfonds umfasst 10 verschiedene Maßnahmen.

Die Waldfonds Maßnahme 10 umfasst Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität im Wald. Ziele der Maßnahme sind Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung von naturschutzfachlich wertvollen Flächen, Erstellung wissenschaftlicher oder praxisorientierter Grundlagen, die im Zusammenhang mit der Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung von schützenswerten Lebensräumen und Arten oder sonstigen biodiversitätsrelevanten Themen stehen.

Was wird gefördert?

Projekte zur Förderung der Biodiversität im Wald.

  • Monitoring, Fallstudien, sonstige Konzepte, Studien oder Grundlagenarbeiten zu biodiversitätsrelevanten Themen, projektbezogene Betreuungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Initiierung, Planung und Umsetzung komplexer Naturschutzvorhaben.
  • Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung: Veranstaltungen und Materialien, Workshops, Tagungen, Informationsveranstaltungen, Pressearbeit, Sendungen in Rundfunk und Fernsehen, Seminare, Folder, Plakate, Videos, Apps, Websites, sonstiges Begleitmaterial und Bewusstseinsbildung der Stakeholder und Bewirtschafter, sowie der breiten Öffentlichkeit.
  • Betriebsbesuche und Beratungen, Geländebegehungen, geführte Wanderungen, Workshops,Tagungen und sonstige Informationsveranstaltungen zur Förderung der Biodiversität im Wald.
  • Verbesserung oder Wiederherstellung wertvoller Lebensräume, Wiederherstellung oder Neuanlage wertvoller kulturlandschaftsprägender Objekte; Neuanlage oder Wiederherstellung von Lebensräumen für zu schützende Tier- und Pflanzenarten.
  • Herstellung von Objekten, welche die Funktion einer Fortpflanzungs- oder Ruhestätte oder zur Biotopvernetzung für zu schützende Arten bereitstellen.
  • Aufwendungen und grundbücherliche Sicherstellung für Grunderwerb, Anpachtung von Flächen oder Erwerb von Nutzungsrechten, die für die Sicherung oder Entwicklung naturschutzfachlich wertvoller Flächen oder Strukturen erforderlich sind. Sofern rechtlich möglich ist im Grundbuch eine Reallast zu Gunsten der naturschutzfachlichen Nutzung einzutragen.
  • Konzeptionen von und Investitionen in Anlagen und Objekte, die der landschaftsgebundenen Erholung, der Besucherlenkung und der Wissensvermittlung, der Inwertsetzung von Gebieten mit hohem Naturwert sowie der Information und Bewusstseinsbildung dienen.
  • Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung bei Vorkommen invasiver Neobiota.
  • Einrichtung von neuen oder Erweiterung von bestehenden Naturwaldreservaten oder von ökologisch wertvollen/seltenen Waldflächen /-gesellschaften (flächiger Nutzungsverzicht).
  • Erhaltung von Altholzinseln oder Horstschutzzonen.
  • Einbringen und Belassen von seltenen Baumarten sowie von Totholz, Bruthöhlenbäumen oder Horstbäumen.
  • Ökologische Gestaltung von Waldrändern.
  • Erstellung oder Verbesserung von betrieblichen und überbetrieblichen Plänen im Bereich der Biodiversität, sofern diese nicht wettbewerbsrelevant sind.

Förderwerber

  • Gemeinde, Gemeindeverband
  • Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb, Waldbesitzervereinigung, Agrargemeinschaft, Gebietskörperschaft, Körperschaft öffentlichen Rechts, Landnutzer, Verein, Nicht-Regierungs-Organisation, Schutzgebietsverwaltungen

Hinweis: Förderwerber brauchen eine AMA Betriebs- oder Klientennummer!
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die noch keine land- und forstwirtschaftliche Betriebsnummer (LFBIS) haben, erhalten diese im Wege der zuständigen Bezirksbauernkammer von der Statistik Austria. Nach Erhalt der LFBIS-Nummer können Sie sich bei der Agrarmarkt Austria – eAMA – registrieren lassen.

Alle anderen Förderwerber müssen eine Klientennummer mit dem Formular „Stammdatenerhebungsblatt für die Erstzuweisung einer Klientennummer“ durch Übermittlung an std@ama.gv.at beantragen. Die Klientennummer wird Ihnen im Anschluss per E-Mail übermittelt.

Förderhöhe

  • Zuschuss zu den anrechenbaren Investitions- und Sachkosten (einschließlich projektbezogener Personalkosten) im Ausmaß von 100 %
  • Soweit für die förderbaren Leistungen Standardkosten festgelegt wurden, hat die Abrechnung ausschließlich auf Basis dieser Werte zu erfolgen

Förderdetails

  • Das Vorhaben steht in Einklang mit naturschutzfachlichen Zielsetzungen oder vergleichbaren relevanten Strategien (wie z.B. FFH-Richtlinie (92/43/EWG), Vogelschutz-Richtlinie (2009/147/EG), Nationalparkstrategie, Strategien der Natur- und Biosphärenparks, dem/der Österreichischen Waldprogramm/ Österreichischen Waldstrategie 2020+, der Nationalen Biodiversitätsstrategie u.ä.)
  • Vorlage von einschlägigen Informationen über die nachhaltige Waldbewirtschaftung aus einem Waldbewirtschaftungsplan oder einem gleichwertigen Instrument für Betriebe ab 100 ha Waldfläche
  • Bewirtschaftungsauflagen oder -einschränkungen, die sich aus gesetzlichen Verpflichtungen ergeben, sind nicht förderbar.
  • Vorhaben werden nur gefördert, wenn für die geplante Aktivität kein Antrag für eine Förderung aus anderen öffentlichen Mitteln genehmigt wurde. Eine schriftliche Dokumentation für den Ausschluss einer Doppelförderung erfolgt.

Fördereinreichung

  • Online, während eines Calls
  • Die Calls werden hier veröffentlicht

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.