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Bildungs­scheck

Förderung der Aus- und Weiterbildung von Gemeindebeauftragten

Short Facts

Förderwerber: Alle Personen mit Funktionen in der Gemeinde (Mandatare, AmtsleiterInnen, Beauftragte für Klimaschutz, Energie, Mobilität oder Sonstiges
Förderhöhe: max. 75 %, bzw. max. € 500,- je Bildungsangebot
Laufzeit: bis 31.12.2026
Einreichzeitpunkt: bei der Anmeldung beim Anbieter des Bildungsangebots

Gemeinden haben beim Umsetzen von Energie-, Klimaschutz- und Umweltzielen eine wichtige Rolle. Das Land NÖ unerstützt diese anspurchsvollen Aufgaben durch den NÖ Bildungsscheck für Gemeindebeauftragte.

Was wird gefördert?

Kurskosten für die folgenden zum NÖ Bildungsscheck für Gemeindebeauftragte zugelassenen Kurse:

*Hinweis: F-Kurs nur für BürgermeisterInnen, GemeinderätInnen, Gemeindebedienstete mit Bauaufgaben und Energieaufgaben, Energiebeauftragte für Gemeinden laut NÖ Energieeffizienzgesetz.

Förderwerber

  • Personen mit Funktionen in der Gemeinde (Gemeindemandatare, AmtsleiterInnen, Klimaschutz-, Energie-, Mobilitäts- und sonstige Beauftragte)

Förderhöhe

  • bis zu 75 % der Kurskosten – max. € 500

Förderdetails

  • Die Gemeinde muss mit der Kursteilnahme einverstanden sein und die Person in den Kurs entsenden.
  • Bestätigung der Gemeinde am Scheck-Formular nötig
  • pro Gemeinde können auch mehrere Personen teilnehmen
  • Eine Person darf mehrere Kurse besuchen

Fördereinreichung

  • Bekanntgabe bei der Anmeldung und Abgabe des ausgefüllten Scheck-Formulars direkt beim Bildungsanbieter
  • Der Bildungsanbieter verrechnet den Scheck mit der Förderstelle

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.