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Artenschutz

Förderung im Zusammenhang mit Artenschutz

Short Facts

Förderwerber: Gemeinde, natürliche oder juristische Person
Förderhöhe: bis zu 100 %
Laufzeit: unbefristet
Einreichzeitpunkt: vor Projektbeginn
Tipp: Wenden Sie sich bereits in der Ideenphase für eine Erstberatung an die zuständige Fachabteilung (Naturschutz RU5)

Der NÖ Landschaftsfonds (LAFO) fördert im Projekttyp Artenschutz Vorhaben die den gezielten Schutz von insbesondere in der NÖ Artenschutzverordnung sowie im Konzept zum Schutz von Lebensräumen und Arten in Niederösterreich angeführten Lebensräumen, Tierarten- und Pflanzenarten einschließlich eines Biodiversitätsmonitorings zum Ziel haben. Die Förderung beruht auf der Richtlinie des NÖ Landschaftsfonds vom Juni 2023.

Was wird gefördert?

  • Gezielte Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung sowie Wiederherstellung und Vernetzung von Lebensräumen für bedrohte Arten
  • Maßnahmen zum Management von Vorkommen oder Populationen geschützter bzw. gefährdeter Arten
  • Aufwendungen für Evaluierung, Monitoring und Projektbetreuung
  • Bewusstseinsbildung, Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung zu Artenschutzprojekten
  • Schadensvorbeugung und Schadensabgeltungen für durch geschützte Arten und ganzjährig geschonte jagdbare Arten verursachte Schäden bzw. deren Vorbeugung
  • Grundlagenarbeit im Bereich Artenschutz

Förderwerber

  • Gemeinde (Gebietskörperschaft)
  • Natürliche oder juristische Person

Förderhöhe

Zuschuss zu Investitionskosten, Sachaufwand und Personalaufwand im Ausmaß von bis zu 100 % der anrechenbaren Kosten.

Förderdetails

  • Die förderbaren Projektkosten müssen mindestens  5.000,- Euro betragen.
  • Für investive Maßnahmen besteht über den Zeitraum von 5 Jahren ab Endauszahlung eine Erhaltungsverpflichtung.
  • Naturschutzfachliche sowie regionale und landesweite Konzepte sind bei der Projektumsetzung zu berücksichtigen.
  • Zur Durchführung der Maßnahmen darf es keine gesetzlichen Verpflichtungen, wie z.B. von der Behörde vorgeschriebene Ersatzpflanzungen, geben.
  • Alle bei anderen Förderungsstellen für das Vorhaben beantragte bzw. bereits genehmigte Förderungen sind der Förderstelle bekannt zu geben.
  • Die Umsetzung der Flächenfördermaßnahmen erfolgt subsidiär bzw. ergänzend als Kofinanzierung zum österreichischen Programm Ländliche Entwicklung. Es ist auf die Vermeidung einer Doppelfinanzierung zu achten.

Fördereinreichung

  • Vor Projektbeginn –  mittels Förderansuchen bei der LAFO Geschäftsstelle. Es können nur Kosten und Leistungen anerkannt werden, die ab der Antragstellung entstanden sind.
  • Die fachliche Beurteilung und Abwicklung der Förderansuchen erfolgt durch die zuständige Fachabteilung des Landes. Für den Projekttyp Artenschutz ist dies die Abteilung Naturschutz (RU5).

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.