Stolz auf unser Dorf – Förderabrechnung
Stolz auf unser Dorf: Die korrekte Abrechnung Ihres Projektes schützt vor der Rückforderung ungerechtfertigt bezogener Förderungen.
![](https://www.dorf-stadterneuerung.at/wp-content/uploads/Stolz-auf-unser-Dorf-995x560.jpg)
© Christina Schrittwieser
Rund 280 Projekte haben niederösterreichweit eine Förderzusage in der Aktion „Stolz auf unser Dorf – Generationen verbinden“ erhalten. Alle haben eines gemeinsam: lokale Gemeinschaften zu stärken und verschiedene Generationen miteinander zu verbinden. Damit die Förderabrechnung zügig und effektiv erfolgen kann, gilt es einige Grundsätze zu beachten.
Fristen
- Aktionszeitraum: Von der Online-Einreichung bis zum 31. Oktober 2024
- Abrechnung: Spätestens bis 31. Januar 2025 einzureichen.
Förderabrechnung
- Auszahlungsantrag:
- Die Einreichung ist ausschließlich online möglich: www.raumordnung-noe.at/infostand/dorf-und-stadterneuerung-2024 eingereicht werden.
- Ein Konto oder Sparbuch mit IBAN-Nummer des Förderwerbers ist erforderlich.
- Beizufügende Unterlagen:
- An den Förderwerber adressierte Rechnungen und Kontoauszüge
- Projektbeschreibung und Projektdokumentation
- Einnahmen aus Buchverkäufen müssen angegeben werden
- Ein Foto des Projektes mit beigelegtem Plakat „Stolz auf unser Dorf“ und ein medialer Bericht
- Förderhöhen:
- Maximal 80 Prozent der abgerechneten Kosten, bis zu 2.500 Euro pro Aktion
- Essens- und Getränkerechnungen können bis zu 10 Prozent der Fördersumme, maximal 250 Euro, anerkannt werden.
- Nicht förderbare Kosten:
- Veranstaltungen, Gagen, Mietkosten für Veranstaltungsequipment
- Personalkosten (Gemeindemitarbeiter und ehrenamtliche Arbeit)
- Maßnahmen mit Kosten unter 500 Euro
Publizitätserfordernisse
- Projektfotos mit Plakat „Stolz auf unser Dorf“ und ein medialer Bericht aus regionalen Medien, Gemeindezeitung oder Website sind erforderlich.
- Bei Druckwerken gilt die Informations- und Publizitätspflicht. Das Logo kann bei kleinprojekte@dorf-stadterneuerung.at angefordert oder unter www.dorf-stadterneuerung.at heruntergeladen werden.
- Die Plakette ist nach Erhalt auf dem geförderten Objekt anzubringen.
Datenschutz
- Die Förderwerberin/der Förderwerber nimmt zur Kenntnis, dass ihre/seine Daten und Fotos von der NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH DORN, Purkersdorfer Straße 6a, 3100 St. Pölten, zum Zwecke der Dokumentation für die Förderabrechnung gespeichert werden müssen. Sie/er wird darauf hingewiesen, dass ihre/seine Daten aus diesem Grund (Förderabrechnung) an den Verein der NÖ Dorf- und Stadterneuerung und an die Förderstelle des Landes NÖ (Abt. RU7) weitergegeben werden. Die Förderwerberin/der Förderwerber wird darauf hingewiesen, dass ihre/seine personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung behandelt werden.
- o Die Förderwerberin/der Förderwerber nimmt zur Kenntnis, dass Bilder, die dem Auszahlungsantrag beigelegt werden, zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit der NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH DORN, des Vereines der NÖ Dorf- und Stadterneuerung und des NÖ Landesregierung in jeglicher Form veröffentlicht werden dürfen (beispielsweise Druckwerke, Social Media, Website).
Rückforderung zu Unrecht erhaltener Fördermittel
- Bei Nichteinhaltung der Förderbedingungen werden zu Unrecht erhaltene Fördermittel von der NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH DORN zurückgefordert.
Kontakt
Für Fragen stehen die Regionsleiterinnen und Regionsleiter sowie Regionalberaterinnen und Regionalberater der NÖ Dorf-und Stadterneuerung GmbH DORN zur Verfügung.
www.dorf-stadterneuerung.at/team
Mehr Informationen
Förderabwicklung
Wichtige Informationen zur korrekten Förderabrechnung.
Projektdokumentation
Nutzen sie unsere Vorlage zur Projektdokumentation.
08.07.2024