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Stolz auf unser Dorf – Förderabrechnung

Stolz auf unser Dorf: Die korrekte Abrechnung Ihres Projektes schützt vor der Rückforderung ungerechtfertigt bezogener Förderungen.

Rund 280 Projekte haben niederösterreichweit eine Förderzusage in der Aktion „Stolz auf unser Dorf – Generationen verbinden“ erhalten. Alle haben eines gemeinsam: lokale Gemeinschaften zu stärken und verschiedene Generationen miteinander zu verbinden. Damit die Förderabrechnung zügig und effektiv erfolgen kann, gilt es einige Grundsätze zu beachten.

Fristen

  • Aktionszeitraum: Von der Online-Einreichung bis zum 31. Oktober 2024
  • Abrechnung: Spätestens bis 31. Januar 2025 einzureichen.

Förderabrechnung

  1. Auszahlungsantrag:
  2. Beizufügende Unterlagen:
    • An den Förderwerber adressierte Rechnungen und Kontoauszüge
    • Projektbeschreibung und Projektdokumentation
    • Einnahmen aus Buchverkäufen müssen angegeben werden
    • Ein Foto des Projektes mit beigelegtem Plakat „Stolz auf unser Dorf“ und ein medialer Bericht
  3. Förderhöhen:
    • Maximal 80 Prozent der abgerechneten Kosten, bis zu 2.500 Euro pro Aktion
    • Essens- und Getränkerechnungen können bis zu 10 Prozent der Fördersumme, maximal 250 Euro, anerkannt werden.
  4. Nicht förderbare Kosten:
    • Veranstaltungen, Gagen, Mietkosten für Veranstaltungsequipment
    • Personalkosten (Gemeindemitarbeiter und ehrenamtliche Arbeit)
    • Maßnahmen mit Kosten unter 500 Euro

Publizitätserfordernisse

  • Projektfotos mit Plakat „Stolz auf unser Dorf“ und ein medialer Bericht aus regionalen Medien, Gemeindezeitung oder Website sind erforderlich.
  • Bei Druckwerken gilt die Informations- und Publizitätspflicht. Das Logo kann bei kleinprojekte@dorf-stadterneuerung.at angefordert oder unter www.dorf-stadterneuerung.at heruntergeladen werden.
  • Die Plakette ist nach Erhalt auf dem geförderten Objekt anzubringen.

Datenschutz

  • Die Förderwerberin/der Förderwerber nimmt zur Kenntnis, dass ihre/seine Daten und Fotos von der NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH DORN, Purkersdorfer Straße 6a, 3100 St. Pölten, zum Zwecke der Dokumentation für die Förderabrechnung gespeichert werden müssen. Sie/er wird darauf hingewiesen, dass ihre/seine Daten aus diesem Grund (Förderabrechnung) an den Verein der NÖ Dorf- und Stadterneuerung und an die Förderstelle des Landes NÖ (Abt. RU7) weitergegeben werden. Die Förderwerberin/der Förderwerber wird darauf hingewiesen, dass ihre/seine personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung behandelt werden.
  • o Die Förderwerberin/der Förderwerber nimmt zur Kenntnis, dass Bilder, die dem Auszahlungsantrag beigelegt werden, zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit der NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH DORN, des Vereines der NÖ Dorf- und Stadterneuerung und des NÖ Landesregierung in jeglicher Form veröffentlicht werden dürfen (beispielsweise Druckwerke, Social Media, Website).

Rückforderung zu Unrecht erhaltener Fördermittel

  • Bei Nichteinhaltung der Förderbedingungen werden zu Unrecht erhaltene Fördermittel von der NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH DORN zurückgefordert.

Kontakt

Für Fragen stehen die Regionsleiterinnen und Regionsleiter sowie Regionalberaterinnen und Regionalberater der NÖ Dorf-und Stadterneuerung GmbH DORN zur Verfügung.

www.dorf-stadterneuerung.at/team

Mehr Informationen

Förderabwicklung
Wichtige Informationen zur korrekten Förderabrechnung.

Projektdokumentation
Nutzen sie unsere Vorlage zur Projektdokumentation.


08.07.2024