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Stolz auf unser Dorf

Projekte von Dorferneuerungsvereinen werden mit bis zu 2.500 Euro unterstützt. 

Blick über die Dächer von Weissenkirchen

Weil es vor allem die kleinen Vereinsprojekte sind, die in der Dorf- & Stadterneuerung vor Ort große Wirkung entfalten, startet ab sofort der Förderaufruf „Stolz auf unser Dorf – Generationen verbinden“. 

Der Förderaufruf richtet sich speziell an die Dorferneuerungsvereine, die ihre Projekte, die Menschen verbinden und die Positives zum Zusammenleben im Ort beitragen, bis Ende Mai einreichen können und dafür eine Förderung in der Höhe von 80 Prozent bzw. maximal 2.500 Euro erhalten. Dieser hohe Fördersatz soll sicherstellen, dass Ehrenamtliche wenig Eigenmittel einsetzen müssen.

Der Förderwerber erhält an die bei der Einreichung angegebene Mailadresse eine Empfangsbestätigung, welche allerdings keine Aussage über die Förderfähigkeit trifft. Das Datum dieses Schreibens gilt – im Falle einer späteren Förderzusage – als Stichtag für die Anerkennung von Kosten und ist gleichzeitig auch der Beginn des anerkennbaren Leistungszeitraums. Der Leistungszeitraum endet am 31. Oktober 2024. Die Projektabrechnung muss bis 31. Jänner 2025 erfolgen. Rechnungen (für Material, Schulungen, Workshops, Verpflegung auf der „Projektbaustelle“) und Kassabelege müssen auf den Förderwerber laufen!

Durchführungsbestimmungen

Ziel der Förderung  ist eine rasche, möglichst unbürokratische Abwicklung von Projekten für Dorferneuerungsvereine.

Teilnahmeberechtigt sind niederösterreichische Vereine, die Mitglied im Verein der NÖ Dorf- und Stadterneuerung  sind. Pro Jahr kann maximal ein Projekt je Verein gefördert werden.

Einreichungen werden bis zum 31. Mai 2024 entgegengenommen.

Die Einreichung erfolgt online.

Zur Voransicht, welche Daten für die Einreichung benötigt werden, können Sie den Muster-Genehmigungsantrag durchsehen.
Nach der Online-Einreichung können Sie auf eigene Gefahr mit dem Projekt starten. Die Förderzusagen erfolgen erst Anfang Juni.
Bevor Sie mit dem Projekt beginnen, beachten Sie bitte die Bedingungen für die Auszahlung einer Förderung.

Die Fertigstellung Ihres Projektes muss bis zum 31. Oktober 2024 erfolgen.

Die Förderabrechnung erfolgt digital bis spätestens 31. Jänner 2025.

Der Abrechnung sind an den Förderwerber adressierte Rechnungen und Kassabelege sowie Auszüge aus dem Kassabuch beizulegen.

Essens- und Getränkerechnungen können bis max. 10 % der Gesamtförderung (max. € 250,-) anerkannt werden.

Weiters sind ein Foto des Projektes mit einer Fördertafel und ein medialer Bericht aus regionalen Medien bzw. Gemeindezeitung oder Website der Gemeinde/des Vereines vorzulegen. Die entsprechende Fördertafel wird Ihnen von der Dorf- & Stadterneuerung zur Verfügung gestellt.

Zur Voransicht des Abrechnungsformulars können Sie beiliegende Muster-Auszahlungsantrag durchsehen. Die Abrechnung hat digital zu erfolgen.

Haben Sie Fragen?

Irene Kerschbaumer

Mag.a Irene Kerschbaumer

Regionen & Gemeinden

Mostviertelplatz 1, 3362 Öhling
+43 676 885 91 252

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14.02.2024