Das Förderprogramm "Stolz auf unser Dorf – Gemeinsam für morgen" fördert Projekte mit bis zu 2.500 Euro pro Aktion. Derzeit sind keine Einreichungen möglich. Wir informieren Sie hier, sobald der nächste Call geöffnet ist.
Da vor allem die kleinen Vereinsprojekte in der Dorf- und Stadterneuerung vor Ort große Wirkung entfalten, wurde die Aktion “Stolz auf unser Dorf – Gemeinsam für morgen” initiiert.
Der Förderaufruf richtet sich speziell an die Dorferneuerungsvereine, die ihre Projekte, die Menschen verbinden und Positives zum Zusammenleben im Ort beitragen, bis zur jeweiligen Frist einreichen können und dafür eine Förderung in der Höhe von 80 Prozent bzw. maximal 2.500 Euro erhalten. Dieser hohe Fördersatz soll sicherstellen, dass Ehrenamtliche wenig Eigenmittel einsetzen müssen.
Förderfähige und nicht förderfähige Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen umfassen als Beispiel die Renovierung oder Adaptierung von Dorfgemeinschaftshäusern und Vereinshäusern sowie die Aufwertung der Ausstattung. Auch die Schaffung eines Treffpunkts oder Kommunikationsplatzes, welcher das Zusammenkommen fördert, ist förderfähig. Die Verpflegungskosten können bis maximal 10% der anerkennbaren Fördersumme berücksichtigt werden, jedoch nicht mehr als 250 Euro.
Nicht förderfähig sind die Anschaffung von Festinfrastruktur, die Durchführung von Veranstaltungen, Raummieten, Gagen für Künstler, Gebühren für Leihgaben, Personalkosten und Maßnahmen unter 500 Euro.
Alle vorgelegten Rechnungen samt Zahlungsnachweise müssen auf den Förderwerber lauten und entsprechende Leistungszeiträume eingehalten werden. Der Zahlungsfluss ist über das Vereinskonto oder Kassabuch nachzuweisen.
Durchführungsbestimmungen
Dieser Förderpfad dient in erster Linie der Unterstützung der Dorferneuerungsvereine und ihrer Aktivitäten zur Mitgliederbindung.
Teilnahmeberechtigt sind niederösterreichische Dorferneuerungsvereine, die Mitglied im Verein der NÖ Dorf- und Stadterneuerung sind. Pro Jahr kann maximal ein Projekt je Verein gefördert werden.
Derzeit sind keine Einreichungen möglich. Wir informieren Sie hier, sobald der nächste Call geöffnet ist.
Die Einreichung erfolgt online. Danach können Sie auf eigene Gefahr mit dem Projekt starten.
Bevor Sie mit dem Projekt beginnen, beachten Sie bitte die bereits während der Umsetzung erforderlichen Modalitäten, die dann für die Abrechnung relevant sind.
Die Fertigstellung Ihres Projektes muss im selben Jahr der Einreichung erfolgen.
Alle vorgelegten Rechnungen samt Zahlungsnachweise müssen auf den Förderwerber lauten und entsprechende Leistungszeiträume eingehalten werden. Der Zahlungsfluss ist über das Vereinskonto oder Kassabuch nachzuweisen.
Die Verpflegungskosten können bis maximal 10% der anerkennbaren Fördersumme berücksichtigt werden, jedoch nicht mehr als 250 Euro.
Auch bei Druckwerken gilt Informations- und Publizitätspflicht. Das Sujet der Aktion „Stolz auf unser Dorf“ kann unter www.dorf-stadterneuerung.at/infomaterialien heruntergeladen werden.
Die Plakette „Stolz auf unser Dorf“ ist nach Erhalt auf das geförderte Projekt anzubringen.
Weitere Details zur Abrechnung finden Sie hier.
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Mehr Infos
Wichtige Informationen zum Förderpfad Kleinprojekte 2025: „Stolz auf unser Dorf – Gemeinsam für morgen“
Eindrücke von den Projekten 2024
Entdecken Sie die inspirierenden Projekte des Jahres 2024. Erfahren Sie mehr über die herausragenden Initiativen, die im Rahmen des Programms “Stolz auf unser Dorf” umgesetzt wurden. Lassen Sie sich von den Geschichten und Erfolgen unserer Dorferneuerungsvereine begeistern!
Stolz auf unser Dorf 2024
19.03.2025