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Förder-Call Baukultur – bis 2. November einreichen

Mit bis zu 25.000 Euro werden Projekte zur qualitätsvollen Ortsentwicklung im Rahmen der Bundesförderung unterstützt.

Nachhaltige Gemeindeentwicklung, Dorferneuerung & sanfter Tourismus: Entdecken Sie die lebenswerte Marktgemeinde Großrußbach im Herzen des Weinviertels.

Der bundesweite Förder-Call „Baukultur“ unterstützt die Projektvorbereitung, integrierte Entwicklungskonzepte und mehrtägige Baukultur-Lehrgänge. Auch niederösterreichische Städte und Gemeinden können bis 2. November 2026 Förderanträge einreichen.Der bundesweite Förder-Call „Baukultur“ unterstützt die Projektvorbereitung, integrierte Entwicklungskonzepte und mehrtägige Baukultur-Lehrgänge. Auch niederösterreichische Städte und Gemeinden können bis 2. November 2026 Förderanträge einreichen.

Baukultur bringt Lebensqualität

Baukultur ist mehr als der einzelne Bau: Sie umfasst den vom Menschen gestalteten Lebensraum – Häuser und Wohnungen ebenso wie Straßen, Infrastruktur, Grünräume, Parks und Spielplätze, Dörfer und Städte. Sie ist Teil kultureller Identität und Vielfalt und wird als gesellschaftliche Verantwortung für die qualitätsvolle Gestaltung des Lebensraums verstanden. Mit dem Förder-Call „Baukultur“ will das BMWKMS die Verankerung von Baukultur österreichweit stärken.

Was wir gefördert?

Der Call fördert drei Bereiche: qualitätssichernde Prozesse (Phase 0 und IEK), baukulturelle Bildung (Lehrgänge) sowie die zukunftsgerichtete Gestaltung von Gebäuden, Quartieren, Siedlungen, Städten, Dörfern, Landschaften, Straßen und Infrastrukturbauten. Im Fokus stehen Vorhaben, die vorhandene Bausubstanz und Brachflächen als Potenzial für neue Nutzungen erschließen, zur Innenentwicklung beitragen und den Außenraum einbeziehen – etwa für Klimawandelanpassung durch Begrünung oder Entsiegelung.

Förderkriterien und Auswahl

Die Förderung wird auf Vorschlag eines unabhängigen Beirats vergeben. Bewertet werden Qualität (max. 30 Punkte), Umsetzung (max. 30 Punkte), Qualifikation (max. 20 Punkte) und Finanzierung (max. 20 Punkte). Um als förderungswürdig eingestuft zu werden, muss in jedem Kriterium ein Mindestschwellenwert von 50 % erreicht werden.

Bei Fragen stehen Ihnen die Expertinnen und Experten des Kommunalen Förderzentrums gerne zur Verfügung.

Haben Sie Fragen?

DIin Karin Popp-Pichler

Leitung Kommunales Förderzentrum

Purkersdorfer Straße 6a, 3100 St. Pölten
+43 676 885 91 231

Kontaktieren Sie mich

13.10.2026