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Optimierte Förderlandschaft

Neue Förderrichtlinien bringen Entlastung sowie Beschleunigung und damit eine optimierte Förderlandschaft für Gemeinden und Dorferneuerungsvereine. 

Künftig kann jede Gemeinde pro Jahr zwei Projekte mit einer Förderhöhe von bis zu 20.000 Euro einreichen. Die Förderquote liegt bei Gemeinden, die über ein gültiges Leitbild verfügen, bei 60 Prozent. Ohne Leitbild erhalten die Gemeinden maximal 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Wesentlich beschleunigt soll auch die Prüfung der Förderfähigkeit werden. So werden Gemeinden ab 2024 innerhalb von 2 Monaten informiert, ob ihr Projekt gefördert werden kann. Eine Prozessbegleitung im bisherigen Sinne bietet die Dorf- & Stadterneuerung gerne an und kann von den Gemeinden entsprechend zugekauft werden.

Maßgeschneiderte Förderungen für Gemeinden und Vereine

Im Rahmen von Themencalls können Dorferneuerungsvereine und Arbeitsgruppen einmal pro Jahr kleinere Projekte einreichen, wobei bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten seitens des Landes Niederösterreich übernommen werden beziehungsweise maximal 2.500 Euro. Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft im Verein der NÖ Dorf- und Stadterneuerung.

Eine spezielle Förderschiene wurde für „Leuchtturmprojekte“, wie etwa eine umfassende Ortskernbelebung, geschaffen. Hier stehen pro Projekt bis zu 325.000 Euro zur Verfügung, wobei ein Leitbild der Gemeinde verpflichtend ist.

Förderrichtlinien auf einen Blick

Mehr Infos:

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Folder (PDF, 919 KB)


19.12.2023