Stolz auf unser Dorf - miteinander leben

    Bereits zum siebten Mal sind im Aktionszeitraum April bis Ende Oktober 2021 Dorferneuerungsvereine und Gemeinden in Niederösterreich aufgerufen, zu einem vorgegebenen Schwerpunkt kleine Aktionen zu setzen. 2021 steht die Aktion unter dem Motto „Stolz auf unser Dorf – miteinander leben!“

    Die Aktion hat das Ziel, das Miteinander, das Gemeinsame im Ort in den Vordergrund zu stellen. Im Sinne der sozialen Dorferneuerung sollen Maßnahmen und Aktionen mit folgenden übergeordneten Zielen umgesetzt werden:

    • Generationsübergreifende Aktivitäten - gemeinsames Arbeiten
    • Renovieren – neu gestalten
    • Junge und ältere Menschen lernen voneinander
    • Integration von neuen BürgerInnen
    • Barrieren abbauen und überwinden

    Informationsblatt (zum Download)


    Finanzielle Unterstützung von Aktionen im Rahmen von „Stolz auf unser Dorf - miteinander leben“

    Die maximale finanzielle Unterstützung beträgt 50 % (der abgerechneten Kosten) bzw. max. € 1.000,00 pro Ort. Entstehende Kosten (z.B. Honorare, Vorträge, Schulungen, Workshops, ExpertInnenkosten, Materialkosten o.ä. sowie die Verpflegung der beteiligten Personen) für die Umsetzung des geplanten Projektes/Aktion können eingereicht werden. Kosten für Verpflegung können bis max. 10% der Gesamtkosten (max. € 200,00) anerkannt werden. Mindestkosten der Aktion muss € 250,00 betragen.

    Voraussetzungen


    Abwicklung der finanziellen Unterstützung
    Die Abwicklung der finanziellen Unterstützung kann grundsätzlich nur über eine/n RegionalberaterIn der NÖ.Regional erfolgen. Wenn Sie an der Aktion NÖ Dorferneuerung, NÖ Stadterneuerung oder NÖ Gemeinde21 aktiv teilnehmen, ist Ihr/e zuständige/r RegionalberaterIn Ihre Ansprechperson. Sollte das nicht der Fall sein, wird Ihnen vom jeweiligen Büro in der Hauptregion eine Ansprechperson für Ihre Aktion zugewiesen. Diese Person kann Sie auch informieren, inwieweit Ihre geplante Aktion förderbar ist.

    Unterlagen zu Abrechnung und Projektdokumentation

    Zur Abrechnung bis spätestens 31. Dezember 2021 sind folgende vollständig ausgefüllte Formulare und Beilagen per Post oder per Email vorzulegen:

    • Ansuchen um Auszahlung mit Originalrechnungen und Bekanntgabe von Einnahmen (ACHTUNG: Es werden nur Rechnungen nach dem Umsatzsteuergesetz anerkannt und diese müssen auf den/die FörderwerberIn ausgestellt sein). Zahlungsnachweise (z.B. Kopie des Kontoauszuges inkl. Auftragsliste, Kopie des Kassabuches) sind beizulegen.
    • Projektdokumentation inkl. Beilagen zur Öffentlichkeitsarbeit. Bei Übermittlung der Unterlagen die Bildqualität mit einer Auflösung von 1 bis max. 3 MB senden.

    Hier stehen die nötigen Unterlagen zum Download bereit

    Der vollständige Auszahlungsantrag ist an folgende Adresse per Post oder per Email zu schicken:

    NÖ Dorf- und Stadterneuerung - Gemeinschaft der Dörfer und Städte
    Amtsgasse 9, A-2020 Hollabrunn
    office@dorf-stadterneuerung.at

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