Projektumsetzung und Förderungen

 

Die BetreuerInnen des Landesverbandes unterstützen die Dörfer und Gemeinden bei der Leitbilderstellung, sie sind aber auch bei der Projektumsetzung kompetente PartnerInnen.
Durch die Landesgeschäftsstelle für Dorferneuerung werden innerhalb des Projektumsetzungszeitraumes Förderungen für Konzepte, Planungen und Projekte gewährt. Alle förderwürdigen Maßnahmen müssen aber im Leitbild verankert sein.

 

Förderabwicklung des Landes Niederösterreich

Landesgeschäftsstelle für Dorferneuerung
Gaswerkgasse 9
3500 Krems
Tel.: 02732 / 82 522 - 45 443
e-mail:
post.ru2krems@noel.gv.at

 

 

 

Richtlinien und Durchführungsbestimmungen

 

  • Richtlinien für die Erhaltung, Erneuerung und Entwicklung von Orten im ländlichen Raum (Dorferneuerungsrichtlinien 1998) (57k | pdf)

    Da die Richtlinien aus dem Jahr 1998 stammen, sind Geldbeträge noch in Schilling angegeben. Natürlich gelten in der Zwischenzeit Euro-Beträge. Die Richtlinien stellen ein offizielles Dokument dar, wurden von der EU-Kommission genehmigt und können deshalb nicht einfach umgeschrieben werden.
         

  • Ausführungen zu den Dorferneuerungsrichtlinien 1998, Nr. 7 aus 2010 (108,04k | pdf)
     

 
  
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