Bedingungen für die Einreichung von Projekten
Teilnahmeberechtigt sind Dorferneuerungsvereine und Gemeinden. Zum Zeitpunkt der Einreichung darf die Idee noch nicht begonnen sein!
In folgenden Kategorien sind Einreichungen möglich:
- Soziales Leben
Ideen und Maßnahmen zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts, der Nachbarschaftshilfe, der Integration von Neu- und Zugezogenen sowie Ideen zur Stärkung der Identität mit dem eigenen Ort, der eigenen Gemeinde.
- Ortskernbelebung – Innen vor Außen
Ideen und Maßnahmen zur Ortsbelebung, wie z. B. Reduzierung des Leerstandes, zeitgemäße Gestaltung von Freiräumen, Stärkung der Nahversorgung usw.
- Digitalisierung
Durch die Digitalisierung entstehen neue Möglichkeiten für das Zusammenleben in unseren Gemeinden und Regionen. Digitale Plattformen für den Verkauf von Direktvermarktungs-produkten, für die gemeinsame Verwendung von Autos und vielen anderen Möglichkeiten; oder Digitalisierung in Bezug auf die Verbesserung der Kommunikation zwischen Gemeinde, Vereinen und Bevölkerung usw.
Die Einreichung erfolgt mittels Einreichbogen. ACHTUNG: wenn Sie das PDF elektronisch ausfüllen möchten muss es zuvor herunter geladen werden, damit es beschreibbar ist!
Einreichschluss ist der 15. Oktober 2018
Der Bogen muss vollständig ausgefüllt sein und per Post oder E-Mail an folgende Adresse geschickt werden:
NÖ Dorf- und Stadterneuerung
Gemeinschaft der Dörfer und Städte
Amtsgasse 9
2020 Hollabrunn
office@dorf-stadterneuerung.at